Derzeit hat Deutschland lediglich sechs Abkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer abgeschlossen. Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit zur Anwendung von Abkommen auf diesem Gebiet sind daher selten. Mit Urteilen vom 5. August 2020 (Az. 7 K 2777/18, 7 K 2778/18 und 7 K 2779/18; Revisionen anhängig, BFH-Az. II R 28/20, II R 29/20 und II R 27/20) hat das FG Baden-Württemberg über die Zuweisung des Besteuerungsrechts für Schenkungen unter Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Schweden („DBA-S“) entschieden und dabei klargestellt, dass es zur Bestimmung der Ansässigkeit nicht darauf ankommt, ob eine Person in einem Vertragsstaat auch tatsächlich einer Besteuerung unterliegt. » weiterlesen