Die Denkmal-AfA spielt in der laufenden steuerlichen Beratung eine Rolle, wenn Herstellungskosten für denkmalbezogene Baumaßnahmen über den verkürzten Zeitraum der Denkmal-AfA geltend gemacht werden sollen. Die Denkmal-AfA ermöglicht es, auf Antrag begünstigte Herstellungskosten für Denkmal-Immobilien innerhalb von nur 12 Jahren abzuschreiben. Gemäß § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG können jedoch auch Anschaffungskosten eines Erwerbers im Rahmen eines Asset-Deals der Denkmal-AfA unterliegen, soweit diese auf denkmalbezogene Baumaßnahmen entfallen und die diesbezüglichen Arbeiten nach Abschluss des Kaufvertrags durchgeführt worden sind. » weiterlesen