Lieferungen und Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen spielen im Welthandel eine wichtige Rolle. Die konzernintern in Rechnung gestellten Preise werden als Verrechnungspreise bezeichnet. In Ermangelung eines kaufmännischen Interessengegensatzes könnten internationale Konzerne ihren grenzüberschreitenden internen Leistungsverkehr durch Vereinbarung unangemessener Verrechnungspreise dazu nutzen, ihre Steuerquote durch Verlagerung von Gewinnen in niedriger besteuerte Jurisdiktion zu optimieren. Unangemessenen Verrechnungspreisen verweigert das deutsche Steuerrecht allerdings seit jeher die Anerkennung, indem es die Einkünfte so ansetzt, als seien fremdübliche Preise vereinbart worden. In der Praxis entzündet sich der Streit zwischen Stpfl. und Finanzverwaltung i. d. R. über die Frage, was im konkreten Fall der angemessene Verrechnungspreis ist und wie dieser zu ermitteln ist. » weiterlesen