EuGH-Urteil könnte Änderungen in der Besteuerungspraxis bei Firmenwagen bringen

Jan Neugebauer ist Partner, Nicolas Conrad ist Senior Associate bei Arendt & Medernach in Luxemburg.

Bei der Besteuerung von Dienstwagen drohen auch abseits des Asphalts Schlaglöcher und Hindernisse. Die jüngste Entscheidung des EuGH zur Umsatzsteuer bei der Privatnutzung von Firmenwagen wird Änderungen in der Besteuerungspraxis mit sich bringen (Urteil vom 20.01.2021 – Rs. C-288/19). Die Folgen lassen sich aktuell nur schwer abschätzen. Gerade deshalb sollten Arbeitgeber im In- und Ausland auf der Hut sein. » weiterlesen

Neues BMF-Schreiben zur Anwendung der sog. 1%-Regelung bei Firmenwagengestellungen

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Am 15.12.2016 hat die Finanzverwaltung das Anwendungsschreiben zu der BFH-Entscheidung vom 18.12.2014 (VI R 75/13, BStBl. II 2015 S. 670 = DB 2015 S. 1082) veröffentlicht (BMF vom 12.12.2016, DB 2016 S. 3011). Die BFH-Entscheidung ist zur lohnsteuerlichen Zurechnung eines von einem Arbeitgeber geleasten Kraftfahrzeugs beim Arbeitnehmer ergangen. Das Schreiben beseitigt die nach der BFH-Entscheidung entstandene Rechtsunsicherheit, unter welchen Voraussetzungen die Ermittlung des lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteils im Rahmen von Fahrzeugüberlassungen durch den Arbeitgeber (sog. Dienst- bzw. Firmenwagengestellung) nach der sog. 1%-Regelung erfolgen kann. Die zutreffende lohnsteuerliche Behandlung der Überlassungsverhältnisse (regelmäßig handelt es sich um von dem Arbeitgeber geleaste Fahrzeuge) ist im Hinblick auf die in Unternehmen anzutreffende hohe Anzahl der Überlassungsverhältnisse und vor dem Hintergrund, dass es sich um Dauersachverhalte handelt, zur Vermeidung von Lohnsteuerhaftungstatbeständen von erheblicher praktischer Relevanz. » weiterlesen

Der Ferrari als Dienstwagen

Dr. Mathias Birnbaum, Rechtsanwalt, Steuerberater, KPMG AG, Köln

Dr. Mathias Birnbaum, Rechtsanwalt, Steuerberater, KPMG AG, Köln

Das Auto als Fortbewegungsmittel und Statussymbol steht in Deutschland weiterhin hoch im Kurs. Der auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stehende Dienstwagen ist ein üblicher Vergütungsbestandteil bei Arbeitnehmern. Auch Selbstständige halten regelmäßig Fahrzeuge im Betriebsvermögen, die einen privaten Nutzungsanteil aufweisen. Bei Betriebsprüfungen ist der Dienstwagen ein Dauerbrenner. Auch die Rechtsprechung ist immer wieder mit diesem Thema befasst.

Grundsätzlich obliegt dem Steuerpflichtigen die Entscheidung, ob und welche Fahrzeuge er für betriebliche Zwecke anschafft. Es gibt dabei aber auch Grenzen, wie der BFH zuletzt in einem Urteil vom 29.04.2014 (VIII R 20/12, DB0665748) entschieden hat. » weiterlesen