Personen, die sonst nicht unternehmerisch tätig sind, werden Unternehmer i. S. des § 2 Abs. 1 UStG, wenn sie den in ihrer Photovoltaikanlage (im Folgenden: PVA) erzeugten Strom ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen (A 2.5 (1) UStAE). Nach dem BFH kommt es dabei nicht auf die Höhe der erzielten Umsätze an (BFH-Urteil vom 18. 12. 2008 – V R 80/07, BFH/NV 2009 S. 860 = DB0322301). Selbst bei geringen Umsätzen werden Betreiber von PV-Anlagen daher zu Unternehmern. » weiterlesen