Disquotale Einlagen in Personengesellschaften können Schenkungsteuer auslösen

StB/Dipl.-Kfm./LL.M. Ricardo Fischnaler ist Director bei der WTS Steuerberatungs-gesellschaft mbH in Köln.

Mit Urteil vom 05.02.2020 (II R 9/17; vgl. hierzu Loose, StR kompakt) hat der BFH Stellung zu der Frage genommen, ob disquotale Einlagen in das Gesamthandsvermögen einer KG zu freigebigen und somit auch schenkungsteuerpflichtigen Zuwendungen an die Mitgesellschafter führen. Der BFH hat diese Frage für den Fall bejaht, in dem die Einlage ohne entsprechende Gegenleistung in ein gesellschaftsbezogenes Rücklagenkonto erfolgt. » weiterlesen

Immer mehr Doppelbelastungen mit Ertrag- und Erbschaftsteuer?

RA StB Dr. Stephan Viskorf, Counsel bei Pöllath + Partners, München

RA StB Dr. Stephan Viskorf, Counsel bei Pöllath + Partners, München

Das Verhältnis von Ertrag- und Erbschaftsteuer ist seit Jahren höchst umstritten. Unumstritten ist nur eine grundsätzliche, systemimmanente Doppelbelastung. Beim Erblasser unterliegen die Vermögenszuwächse der Ertragsteuer. Das ertragsversteuerte Vermögen unterliegt beim Erben sodann der Erbschaftsteuer. Diese Doppelbelastung ist unzweifelhaft verfassungsgemäß. » weiterlesen

Steuerfreie Vermögens- und Unternehmensnachfolge durch disquotale Einlagen

RA StB Dr. Stephan Viskorf, Counsel bei Pöllath + Partners, München

RA StB Dr. Stephan Viskorf, Counsel bei Pöllath + Partners, München

Als disquotal werden Einlagen bezeichnet, wenn Leistung und Beteiligung der Gesellschafter voneinander abweichen. Dadurch kann es zu ganz erheblichen Vermögensverschiebungen zwischen den Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften kommen. Die schenkungsteuerlichen Folgen dieser Vermögensverschiebungen sind seit Mitte der 80er Jahre umstritten. Die Finanzverwaltung hatte die durch disquotale Einlagen ausgelösten Vermögensverschiebungen als schenkungsteuerpflichtigen Vorgang qualifiziert (R 18 ErbStR a. F.), befand sich jedoch mit dieser Auffassung jedoch seit mehr als 15 Jahren im Widerspruch zur BFH-Rechtsprechung. Der BFH hatte bereits in zwei Entscheidungen Mitte der 80er Jahre betont, dass er Vermögensschiebungen zwischen Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft in Folge einer disquotalen Einlage nicht als schenkungsteuerbar ansieht. Es fehle an einer zivilrechtlichen Übertragung von Vermögen zwischen den Gesellschaftern. Die Werterhöhung in dem Anteil der – weniger einbringenden – Gesellschafter sei bloße Folge der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der Kapitalgesellschaft.

» weiterlesen