Die mit großer Spannung erwartete, am 04.04.2018 veröffentlichte BFH-Entscheidung I R 58/15 (DB 2018 S. 804) kann große praktische Bedeutung haben – so hoffen die einen und befürchten die anderen. Nach der Entscheidung mag das Schicksal des § 50d Abs. 3 EStG „auf dem Spiel stehen“. Bestenfalls droht „nur“ dessen Verschärfung? Vielleicht öffnete der BFH aber auch die Schleusen in ein ganz anderes Fahrwasser. » weiterlesen
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Chance zur Vermeidung der 5%-igen Gewerbesteuerpflicht von Dividenden: Kurzfristige Schließung der „Hinzurechnungslücke“?
Die Gewinnausschüttung einer Tochter-Kapitalgesellschaft (z.B. T-GmbH) an ihre Mutter-Kapitalgesellschaft erhöht bei Vorliegen der Voraussetzungen des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs den Gewerbeertrag der Mutter-Kapitalgesellschaft (z.B. M-GmbH) um 5 Prozent der Gewinnausschüttung (§ 9 Nr. 2a Satz 4, § 9 Nr. 7 Satz 3 GewStG). Dies gilt allerdings nicht, wenn es sich bei der M-GmbH um eine Organgesellschaft i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG handelt (vgl. dazu Loose, Steuerboard vom 07.04.2015). In diesem Fall ist die Schachteldividende der T-GmbH bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der M-GmbH i.H.v. 100 Prozent zu kürzen (BFH vom 17.12.2014 – I R 39/14, DB0693427), die Gewinnausschüttung der T-GmbH kann im Organkreis „gewerbesteuerfrei“ vereinnahmt werden. M.E. gilt dies auch, wenn es sich bei der T-GmbH gleichfalls um eine Organgesellschaft handelt (mehrstufige Organschaftskette) und es bei der T-GmbH zu einer vororganschaftlichen Mehrabführung an die M-GmbH kommt (die vororganschaftliche Mehrabführung der T-GmbH gilt nach § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG als Gewinnausschüttung an die M-GmbH). » weiterlesen
Chance zur Vermeidung der 5%-igen Gewerbesteuerpflicht von Dividenden – Das Urteil des BFH
Wie im Blog-Beitrag vom 22.08.2014 berichtet, eröffnet sich in Bezug auf Dividenden, die von Organgesellschaften bezogen werden, für Gewerbesteuerzwecke die Chance, die 5%-ige Hinzurechnung fiktiver nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben zu vermeiden. Im Rahmen des in der Steuercommunity mit Spannung erwarteten Revisionsverfahrens bestätigt der BFH mit Urteil vom 17.12.2014 (I R 39/14, DB0693427) das eine effektiv 100%-ige gewerbesteuerliche Freistellung vorsehende Urteil des FG Münster. » weiterlesen
Chance zur Vermeidung der 5 %-igen Gewerbesteuerpflicht von Dividenden
Seit der Abschaffung des Anrechnungsverfahrens dient die von § 8b KStG vorgesehene Steuerfreistellung der von einer Kapitalgesellschaft vereinnahmten Dividenden der Vermeidung einer wirtschaftlichen Doppelbelastung bei mehrstöckigen Gruppenstrukturen. Steuersystematisch zu kritisieren ist die rein fiskalisch motivierte und sich grundsätzlich auch auf die Gewerbesteuer auswirkende Fiktion pauschaler nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 5 KStG i.H.v. 5 % des Bruttobetrags der Dividenden, sodass diese effektiv nur einer 95 %-igen Steuerfreistellung unterliegen.
Für von Organgesellschaften bezogene Dividenden eröffnet sich jedoch – wenn auch nur für Gewerbesteuerzwecke – die Chance, die 5 %-ige Hinzurechnung zu vermeiden. Dies wird nunmehr durch ein Urteil des FG Münster vom 14.05.2014 – 10 K 1007/13 G gestützt. » weiterlesen
Steuerpflicht auf Streubesitzanteile – Ein falsches Signal!
Die angekündigten Änderungen aufgrund des JStG 2013 waren schon mehrfach Gegenstand von Beiträgen in diesem Blog (vgl. zuletzt z. B. Escher, Steuerboard DB0484585 und von Freeden, Steuerboard DB0483374). Ein Vorschlag des Bundesrats im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens hat besondere Brisanz: Die Einführung einer Steuerpflicht auf Streubesitzanteile. Genauer: Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften sollen voll steuerpflichtig werden, wenn der Anteilseigner ebenfalls eine Kapitalgesellschaft und zu weniger als 10% beteiligt ist. » weiterlesen
Private Equity Fonds – Einkünfte aus Vermögensverwaltung oder gewerbliche Betriebstätten-Einkünfte?
Private Equity (PE) Fonds sind regelmäßig Personengesellschaften, die von Investoren Eigenkapital erhalten. Dieses wird zumeist in den Kauf von Kapitalgesellschaftsanteilen investiert. Daraus werden Dividenden, vornehmlich Anteilsveräußerungsgewinne erzielt, selten Zinsen. Steuerbelastung und formelle Steuererklärungspflichten der Anleger hängen davon ab, ob ein PE-Fonds (i) Einkünfte aus „privater Vermögensverwaltung“ bezieht, was regelmäßig angestrebt wird und auch der Fall ist, oder (ii) „gewerbliche Einkünfte“, die einer Betriebstätte zugerechnet werden können. Ein aktuelles BFH-Urteil vom 24. 8. 2011 (I R 46/10, DB 2011 S. 24) befasst sich mit diesen Themen. Es hat jedoch mehr Unruhe gestiftet, als dass es zur Klarheit beigetragen hat. » weiterlesen
Familienstiftungen haften für die Kapitalertragsteuer
Gesetzesnormen haben zumeist eine sogenannte „Wenn-Dann-Struktur“: wenn x (der Tatbestand) eintritt, so gilt y (die Rechtsfolge). Besonderes Augenmerk wird daher immer auf die Prüfung des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzung gelegt. Denn liegt sie nicht vor, tritt auch nicht die Rechtsfolge ein.
“Absicht“ im Steuerrecht
Ab 2011 werden sich GmbH-Gesellschafter in bestimmten Fällen nach der Motivation ihrer Beteiligung fragen lassen müssen. Auf die im Strafrecht entwickelte Dogmatik zu den Formen des Vorsatzes wird zurückgegriffen werden können. Denn mit dem JStG 2010 kann es für die vollständige Geltendmachung eines Veräußerungsverlustes darauf ankommen, ob ein Steuerpflichtiger die Absicht hatte, aus einer GmbH-Beteiligung Dividenden oder Veräußerungserlöse zu erzielen. » weiterlesen