Streubesitzdividenden – Handlungsbedarf für Kapitalgesellschaften vor Jahresende

WP/StB Markus Heinlein, Partner bei Ebner Stolz, Stuttgart

WP/StB Markus Heinlein, Partner bei Ebner Stolz, Stuttgart

Noch bis Ende des Jahres können Kapitalgesellschaften die Anwendung der neuen Streubesitzregelung (vgl. § 8b Abs. 4 KStG) in 2013 vermeiden. Denn Dividenden aus der Beteiligung unter 10% an einer anderen Kapitalgesellschaft unterliegen nach dem 28.2.2013 grundsätzlich der vollen Besteuerung mit Körperschaftsteuer. Bisher wurde hier eine Steuerfreistellung von 95% gewährt. Da aber eine unterjährig erworbene Beteiligung von mindestens 10% als zu Beginn des Kalenderjahres erworben gilt, besteht noch Gestaltungspotenzial. » weiterlesen

Vermittlungsergebnis bei der Dividendenbesteuerung lässt Fragen offen

RA/StB Andreas Patzner ist Partner bei der KPMG AG, Frankfurt

Nachdem der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. 10. 2011 (Rs. C-284/09, DB0461388) zu Dividendenzahlungen an bestimmte gebietsfremde EU/EWR-Körperschaften (EuGHDivUmsG) nicht zugestimmt hat, hat die Bundesregierung am 19. 12. 2012 den gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen. In seiner Sitzung am 26. 2. 2013 hat der Vermittlungsausschuss einen Einigungsvorschlag beschlossen. Der Bundestag hat den Einigungsvorschlag sodann am 28. 2. 2013 gegen das Votum der Linksfraktion angenommen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte am 1. 3. 2013. » weiterlesen

Bundesregierung schlägt Änderung der Dividendenbesteuerung bei Ausländern vor

RA/StB Andreas Patzner ist Partner bei der KPMG AG, Frankfurt

Schüttet eine deutsche AG Dividenden aus, so behält die auszahlende Stelle KapESt i. H. von 25% (zzgl. SolZ) ein und führt diese an das zuständige Finanzamt ab. Handelt es sich bei der Aktionärin  um eine in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft, so wird die KapESt auf deren KSt-Schuld angerechnet. Dividendeneinkünfte sind bei deutschen Kapitalgesellschaften nunmehr steuerbefreit, lediglich 5% der Bruttodividenden gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Im Ergebnis  wird die Abgeltungsteuer daher erstattet oder auf die übrige, auf steuerpflichtige Einkünfte entfallende KSt angerechnet. » weiterlesen

Die Ein-Personen-LLC

StB Dr. Michael Best, Partner bei Pöllath & Partners, München

Im amerikanischen Rechtsverkehr wird zunehmen die Rechtsform einer Limited Liability Company („LLC“) verwendet, eine Gesellschaftsform, die die Besonderheit aufweist, dass sie nach amerikanischem Zivilrecht eine haftungsbegrenzte Kapitalgesellschaft darstellt, im amerikanischen Steuerrecht jedoch regelmäßig als Personengesellschaft behandelt wird. Sie verbindet in diesem Fall den gesellschaftsrechtlichen Vorteil der kapitalistischen Haftungsbegrenzung mit den steuerlichen Vorteilen einer Personengesellschaft (steuerliche Transparenz). » weiterlesen