Das erste Anti-BEPS-Gesetz geht in die Verlängerung. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23.09.2016 umfangreiche Ergänzungen zum Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen angeregt (vgl. DB1217140). Da sich nun der Bundestag mit den Vorschlägen befasst, werden wohl auch die neuen bzw. geänderten Dokumentationsvorschriften für international tätige Unternehmensgruppen frühestens im Dezember in Kraft treten. Wesentliche Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf sind insoweit allerdings nicht zu erwarten (zum RefE vgl. Schreiber, DB 2016 S. 1456 sowie Bartelt/Geberth/Heggmair, DB 2016 S. 1335). Wie stark die Unternehmen von den Neuerungen betroffen sind, hängt wesentlich von deren Größe ab. » weiterlesen