Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden voraussichtlich ab 1. Januar 2016 anwendbar

WP/StB Katrin Gänsler, Associated Partner, Noerr LLP, Frankfurt/M.

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Am 12. April 2012 wurde das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den Niederlanden unterzeichnet. Der Bundesrat stimmte dem Ratifizierungsgesetz bereits am 23. November 2012 zu, während das niederländische Parlament seine Zustimmung erst am 19. Mai 2015 erteilte. Das neue Abkommen wird voraussichtlich ab 1. Januar 2016 anwendbar sein. Das neue DBA ersetzt das derzeitige Abkommen vom 16. Juni 1959 und entspricht in weiten Teilen dem OECD-Musterabkommen 2010. Auch fanden Regelungen Eingang, die die Entstehung von unversteuerten „weißen“ Einkünfte verhindern sollen. Aus deutscher Sicht sind für internationale Konzerne und Investoren insbesondere die folgenden wesentlichen Änderungen relevant. » weiterlesen

Der doppelte Override

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Mit einem neuen BMF-Schreiben zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf Personengesellschaften ist beabsichtigt, das bisherige BMF-Schreiben zu „aktualisieren, um es an die Rechtsentwicklung anzupassen„. Ein Entwurf (BMF-E) wurde am 5.11.2013 bekannt gegeben. Der Entwurf befasst sich u.a. mit der Besteuerung von Sondervergütungen, die ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter von seiner ausländischen, in einem DBA-Staat tätigen gewerblichen Personengesellschaft erhält (Outbound-Fall). Angesprochen sind insbesondere Zinsen für ein Darlehen des inländischen Gesellschafters. » weiterlesen