Sind DBA-Verständigungsvereinbarungen unmittelbar gegenüber dem Steuerpflichtigen durchsetzbar?

RA StB Wolfgang Tischbirek LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Frankfurt/M.

Doppelbesteuerungsabkommen sind völkerrechtliche Verträge. Als solche müssen sie laut Grundgesetz durch Parlamentsbeschluss in deutsches innerstaatliches Recht transformiert werden, um gegenüber Steuerpflichtigen und Gerichten Bindungswirkung zu entfalten. Moderne DBA, die in ihrer Struktur heute ganz überwiegend dem Musterabkommen der OECD nachgebildet werden, sehen zur Streitbeilegung im Einzelfall, aber auch generell zur Beseitigung von Auslegungs- und Anwendungsproblemen Verfahren vor, in denen sich die Finanzverwaltungen der beiden Vertragsstaaten auf Lösungen im Sinne der Zielsetzung des DBA verständigen. Zielsetzung eines DBA ist die Vermeidung der (juristischen) Doppelbesteuerung, aus der Sicht der Verwaltung sicher auch die Vermeidung der Nichtbesteuerung, d.h. der Entstehung „weißer“ Einkünfte. » weiterlesen

Höhere Kosten für den Anleger bei Auslandsbeteiligungen

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

In bisher nicht gekannter Rekordzeit hat der BFH in der vergangenen Woche mit zwei Entscheidungen auf das gerade erst veröffentlichte BMF-Schreiben vom 16. 4. 2010 (IV B 2 – S 300/09/10003, DB0350421) zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) reagiert. Streitpunkt war insbesondere die Zuordnung von Zinseinkünften aus einer ausländischen Personengesellschaft. Der Tenor hat nicht nur praktische Bedeutung für inländische Beteiligte an einer solchen Gesellschaft, sondern auch für Investoren in geschlossenen ausländischen Immobilienfonds. » weiterlesen

Unilaterale vs. bilaterale Steuerbefreiung – Vorrang des DBA mehrfach bestätigt!

Das FG Düsseldorf hat in einem soeben veröffentlichten Urteil (vom 16.06.2009, 8 K 3412/06 G, F) erneut sehr deutlich herausgearbeitet, dass die Normen eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Vorrang vor dem nationalen Recht haben. In der Sache stellt das FG klar, dass die DBA-rechtliche Freistellung von Dividendeneinnahmen auch für die Gewerbesteuer gilt und damit die nationale Hinzurechnungsvorschrift nach § 8 Nr. 5 Gewerbesteuergesetz (GewStG) verdrängt. » weiterlesen

Die KGaA – auch international ein Zwitter?

RA StB Wolfgang Tischbirek LL.M., Partner bei Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

In Deutschland gibt es etwa 250 Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), darunter so populäre Unternehmen wie Henkel, Merck oder die Lizenzspielerabteilungen diverser Bundesligavereine. Zivilrechtlich ist die KGaA eine Mischform zwischen KG und AG: Die persönlich und unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementäre) und ihre Vermögenseinlagen unterliegen Personengesellschaftsrecht, die Kommanditaktionäre sind an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt, ohne persönlich zu haften, und genießen mitgliedschaftliche Rechte wie die Aktionäre einer AG. Geschäftsführungs- und vertretungsbefugt sind allein die Komplementäre. Dies ist, etwa für Familienunternehmen, die sich über die Börse finanzieren, ein Vorteil gegenüber der AG: » weiterlesen

BMF äußert sich zur Anwendung der DBA auf Personengesellschaften

RA StB Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D.

Unter dem Datum vom 16. 4. 2010 hat das BMF ein Schreiben über die Anwendung der DBA auf Personengesellschaften erlassen. Ein erster Entwurf dieses Schreibens wurde bereits am 10. 5. 2007 im Internet eingestellt. Die lange Bearbeitungsdauer wurde damit erklärt, dass der Ausgang einer Reihe von Verfahren vor dem BFH abgewartet werden sollte. Die jetzt veröffentlichte Fassung lässt aber nicht erkennen, dass sich die Finanzverwaltung von irgendeinem BFH-Urteil hätte beeinflussen lassen. Im Gegenteil: In dem Schreiben werden offensichtlich fehlerhafte Auffassungen vertreten. Zweifelsfragen werden nicht richtig angepackt. Für den Praktiker ist das Schreiben eine einzige Enttäuschung. » weiterlesen

Deutsche „Anti-Treaty-Shopping“-Regelung auf dem Weg zum EuGH?

Die EU-Kommission hat die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens § 50d Abs. 3 EStG gezündet. Mit dieser Vorschrift soll die missbräuchliche Zwischenschaltung substanzschwacher Holdinggesellschaften zwecks Optimierung der Dividendenroute verhindert werden. Derartige Gestaltungen werden im Fachjargon als Treaty oder Directive Shopping bezeichnet und lohnen sich für Steuerpflichtige, die weder nach einem Doppelbesteuerungsabkommen noch nach der Mutter-/Tochter-Richtlinie berechtigt sind, Gewinnausschüttungen deutscher Kapitalgesellschaften quellensteuerfrei zu vereinnahmen. » weiterlesen