Ziel des UmwStG ist, dass betriebswirtschaftlich erwünschte Umstrukturierungen nicht durch steuerrechtliche Folgen behindert werden, die ohne die Regelungen des Umwandlungssteuerrechts eintreten würden. Zu begrüßen ist daher, dass gleich zwei FG-Urteile die Abwärtsverschmelzung von Kapitalgesellschaften – abweichend von der Sicht der Finanzverwaltung – auch dann als steuerneutral möglich einstufen, wenn der Anteilseigner der Überträgerin im Ausland ansässig ist (vgl. dazu auch Philipp, DB 2016 S. 2022). » weiterlesen
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Teleologische Reduktion des § 8c KStG beim downstream-merger
Dass § 8c KStG sowohl in der Literatur als auch mittlerweile in der Rspr. ob seines überschießenden Charakters umstritten ist, dürfte hinreichend bekannt sein. Insofern verwundert es nicht, dass eine Begrenzung der Norm auf reine Missbrauchsfälle vielfach gefordert wird. Teilweise – wenngleich in unzureichendem Maße – ist der Gesetzgeber diesen Forderungen im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22. 12. 2009 durch die Einführung der Konzernklausel (§ 8c Abs. 1 Satz 5 KStG) sowie der Stille-Reserven-Klausel (§ 8c Abs. 1 Satz 6 ff. KStG) nachgekommen. Auch unter dem insoweit modifizierten § 8c KStG wird einer am Normzweck der Missbrauchsvermeidung orientierten Auslegung der Vorschrift daher nach wie vor erhebliche Bedeutung zukommen. Das FG Berlin-Brandenburg hat nunmehr mit Urteil vom 18. 10. 2011 (8 K 8311/10, DB0483381) in bemerkenswerter Weise die Vorschrift des § 8c KStG a. F. (i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. 8. 2007) vor dem Hintergrund der ihr gesetzgeberisch zugedachten Missbrauchsvermeidungskonzeption teleologisch reduziert. » weiterlesen
Diskriminierung des downstream-mergers
Der Umwandlungssteuererlass-Entwurf vom 2. 5. 2011 (UmwSt-Erlass-Entwurf) hat eine Vielzahl überraschender Verwaltungsansichten zur Auslegung des UmwStG nach SEStEG offenbart. Kritisch ist nicht zuletzt die verwaltungsseitige Behandlung der Abwärtsverschmelzung einer inländischen Mutter- auf ihre (inländische) Tochterkapitalgesellschaft zu beurteilen. Für die Anteile an der übernehmenden Tochtergesellschaft (Übernehmerinnen-Anteile) stellt sich hier die Frage nach dem Wertansatz in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Muttergesellschaft. » weiterlesen