„Alles beim Alten?“: Neues zur Einlagenrückgewähr von Drittstaatengesellschaften

StB Dipl.-Fw. (FH) Raphael Baumgartner, P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte und Steuerberater mbB, München

Mit Urteil vom 10.04.2019 – I R 15/16 (DB 2019 S. 2052) hat der BFH in Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung erneut entschieden, dass Gesellschaften, die außerhalb der Europäischen Union ansässig sind (sog. „Drittstaatengesellschaften“), nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen steuerneutral an ihre deutschen Anteilseigner zurückzahlen können. Ausgangsgröße für die Ermittlung der Einlagenrückgewähr sei das ausländische Handels- und Gesellschaftsrecht, auf dessen Basis die Berechnung der steuerneutralen Leistung unter Berücksichtigung der Verwendungsreihenfolge (§ 27 Abs. 1 Satz 3 und 5 KStG) zu erfolgen habe. » weiterlesen