Steuerbilanzielle Rückstellungsverbote gibt es mittlerweile trotz materieller Maßgeblichkeit zuhauf. Das Verbot der Drohverlustrückstellung (§ 5 Abs. 4a EStG) ist ein prominentes Beispiel. Sie sind steuersystematisch fragwürdig, da objektivierbare wirtschaftliche Lastentragung nach dem Nettoprinzip gewinnmindernd zu berücksichtigen ist, und stellen ein „besteuerungspraktisches Ärgernis“ dar. Unternehmen und ihre Berater suchen mitunter – jedenfalls in Gewinnzeiten – Wege zur „Vermeidung“ der Rückstellungsverbote, ansonsten sind Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert. Zwei neuere Gerichtsentscheidungen, die sich mit der „Anschaffung von Rückstellungen“ befassen, könnten Lösungsperspektiven aufzeigen, die allerdings stets auf den Einzelfall zugeschnitten werden müssen. » weiterlesen