E-Bilanz und Geheimhaltung

In der Debatte um die E-Bilanz ist ein Aspekt aufgetaucht, der bisher kaum erörtert worden ist, der aber Gewicht erlangen könnte, wenn sich die aufgezeigte Gefahr als real herauskristallisieren sollte. Mit der E-Bilanz werden der Finanzverwaltung in Zukunft sehr detaillierte Unternehmensdaten zur Verfügung gestellt und zwar sehr zeitnah und gesondert für jede rechtliche Einheit. Es stellt sich nun die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage eines Doppelbesteuerungsabkommens, das die große Auskunftsklausel enthält, bei einer entsprechenden Anfrage eines ausländischen Staates verpflichtet ist, die detaillierten Angaben aus der E-Bilanz weiterzugeben. » weiterlesen

E-Bilanz: Startschuss zur Pilotphase – Distanz und Streckenverlauf unbekannt

WP/StB/CPA (U.S.) Dipl.-Kfm. Sven Fuhrmann, Partner bei Deloitte in Frankfurt/M.

Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz im Jahr 2008 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung von (Steuer-)Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (sog. Taxonomie) durch Datenfernübertragung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, durch den Gesetzgeber begründet. Erst knapp zwei Jahre später, im Jahr 2010, hat die Finanzverwaltung den ersten Entwurf des Aufbaus und Umfangs einer sog. allgemeinen Taxonomie veröffentlicht. Die branchenspezifischen Taxonomien (z. B. für Banken, Versicherungen, Wohnungsbauunternehmen) wurden bis dato noch nicht durch die Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Gegenstand der Diskussion in zahlreichen Stellungnahmen war somit nur die allgemeine Taxonomie. » weiterlesen

Geburtsfehler der steuerlichen E-Bilanz

Der Geburtsfehler der steuerlichen E-Bilanz liegt in der unklaren Zielsetzung begründet, die mit ihr verfolgt wird. Liest man die §§ 5b und 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG unvoreingenommen und im Zusammenhang mit der Begründung zum Bürokratieabbaugesetz, so drängt sich der Eindruck auf, dass mit der Neuregelung das Ziel verfolgt wurde, die Verpflichtung zur  papierbasierten Einreichung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung durch eine elektronische Übermittlung zu ersetzen.  » weiterlesen

E-Bilanz: Einbeziehung von Großunternehmen nötig?

Bernd Jonas, Generalbevollmächtigter bei ThyssenKrupp AG, Essen

Trotz der vollmundigen Ansage eines für alle Beteiligten wirksamen Bürokratieabbaus im Koalitionsvertrag droht mit der Umsetzung des „Steuerbürokratieabbaugesetzes“ vom 20. 12. 2008 erneut eine erhebliche bürokratische Zusatzbelastung für die Unternehmen. Bereits mit Wirkung für 2011 sollen sie ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in elektronischer Form an das Finanzamt übermitteln. Das hierzu in Arbeit befindliche BMF-Schreiben sieht in dem gerade den Verbänden zur Kenntnis gebrachten Entwurf eine Gliederungstiefe vor, deren Anforderungen von den bisherigen Buchhaltungssystemen nicht erfüllt werden können und die deshalb zu durchgreifenden Anpassungen in den ERP-Systemen der Unternehmen führen. » weiterlesen

Taxonomie-Entwürfe zur E-Bilanz veröffentlicht

Das BMF hat am 31. 8. 2010 den seit langem erwarteten Entwurf des Schreibens zur E-Bilanz nebst Taxonomien und Erläuterungen vorgelegt. Mit ca. 300 Seiten ist der Umfang der tabellarischen Anlagen ebenso beeindruckend wie das Tempo, das das BMF für die Umsetzung durch die Unternehmen vorgibt. Ohne jede rechtsform- oder größenabhängige Ausnahme sind E-Bilanz und E-GuV erstmals für Wirtschaftsjahre einzureichen, die nach dem 31. 12. 2010, d. h. in knapp vier Monaten beginnen. » weiterlesen

Verzögerungen bei der E-Bilanz

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.  12.  2010 beginnen, sind die Inhalte von Bilanz und GuV erweitert um steuerlich relevante Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung zu übermitteln (§ 5b EStG). Allerdings wird das Projekt E-Bilanz deutlich über die Vorgabe „Elektronik statt Papier“ hinausgehen und sich nicht in einer reinen Substitution des Transfermediums erschöpfen. » weiterlesen