Aktuelles zum Einspruch per E-Mail – Ein Schritt vorwärts und einer zurück

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die steigende Bedeutung der elektronischen Kommunikation in der Lebenswirklichkeit beschäftigt derzeit im Steuerrecht Judikative, Exekutive und Legislative. Die Möglichkeit der Einlegung eines Einspruchs gegen Steuerbescheide per E-Mail hat dabei nicht nur eine hohe praktische Bedeutung für viele Stpfl. Daneben besteht v. a. die Frage, ob die bisher standardmäßig in Bescheiden von der Finanzverwaltung verwendeten Rechtsbehelfsbelehrungen, die nicht auf die Möglichkeit der Einlegung des Einspruch per E-Mail hinweisen, u. U. unvollständig bzw. unrichtig i. S. des § 356 AO sind, sodass statt der Monats- eine Jahresfrist für die Einlegung des Einspruchs gelten würde. » weiterlesen

Schafft das E-Government-Gesetz den Einspruch per E-Mail wieder ab?

StB Stefan Renger, Noerr LLP, Düsseldorf

Das Bundesinnenministerium hat diese Woche den Referentenentwurf (DB0469473) für das E-Government-Gesetz veröffentlicht, das bereits im Koalitionsvertrag angekündigt worden war. Das Gesetz soll für Bürger und Unternehmen die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung vereinfachen. Es sieht auch Änderungen an den Formvorschriften in der AO vor und hat somit Auswirkungen auf jeden Stpfl.

Zukünftig soll die Einlegung eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid des FA nicht mehr nur „schriftlich oder zur Niederschrift“, sondern auch „elektronisch“ möglich sein. Der elektronischen Form soll dabei ein elektronisches Dokument genügen, das per De-Mail mit der Versandoption „absenderbestätigt“ an das FA geschickt wird. Diese Absenderbestätigung setzt voraus, dass sich der Stpfl. zuvor gegenüber seinem De-Mail-Anbieter mit dem neuen Personalausweis im Scheckkartenformat oder mit einem anderen sicheren Verfahren identifiziert hat. Die Gesetzesbegründung führt dazu aus, dass mit dieser Neuregelung die elektronische Einlegung des Einspruchs ermöglicht wird.

Doch dreht das Ministerium mit diesem Gesetz nicht das Rad zurück? Nach Ansicht des Niedersächsischen FG (Urteil vom 24. 11. 2011- 10 K 275/11, DB0465261, vgl. auch StRkom DB0465270) und des FG München (Urteil vom 11. 8. 2011 – 5 K 1763/10) kann bereits heute ein Einspruch per einfacher E-Mail beim FA eingelegt werden. Das BMF hat die FÄ im Anwendungserlass zur AO angewiesen, solche Einsprüche als wirksam anzusehen. Inzwischen ist auch jedes FA in Deutschland per E-Mail erreichbar. » weiterlesen

Soft Landing der E-Bilanz

Im Rahmen der Verbandsanhörung zur E-Bilanz am 16. August im BMF wurde die Zielsetzung der Finanzverwaltung sehr deutlich: Durch weit reichende Zugeständnisse sollen die Voraussetzungen für einen Start der E-Bilanz geschaffen werden. Diesem Projekt wird von der Finanzverwaltung große Bedeutung beigemessen wegen der Rationalisierungsmöglichkeiten und der deutlich gezielteren Auswahl von Prüfungsfällen im Rahmen eines IT-gestützten Risikomanagements. » weiterlesen

Einstiegshilfen für die E-Bilanz

Als Bestandteil eines E-Government ist die E-Bilanz für die Finanzverwaltung ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer Digitalisierung der Steuerverwaltung und der medienbruchfreien Kommunikation mit den Steuerpflichtigen und ihren Beratern. Diese fortschreitende Digitalisierung hat Rückwirkungen auf die Ausgestaltung des Besteuerungsverfahrens und kann ohne Übertreibung als Zeitenwende qualifiziert werden. » weiterlesen