In der Steuerpraxis sind derzeit etliche „Altfälle“ unterwegs, in denen die Finanzverwaltung den durch das „JStG 2019“ vom 12.12.2019 neu eingeführten § 6e EStG in Umsetzung des zeitlichen Ingangsetzungsbefehls gem. § 52 Abs. 14a EStG rückwirkend in allen offenen Fällen anwenden will. Betroffen sind vor allem Venture Capital- und Private Equity-Fonds, die sich noch in Betriebsprüfungen oder in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren befinden. Es geht um Investoren – das Gesetz spricht von Anlegern in gesellschaftsrechtlicher Verbundenheit –, deren Erwerbsgeschäft gemäß einem von einem Projektanbieter vorformulierten Vertragswerk erfolgt. Sämtliche für investitionsbezogene Dienstleistungen getätigten „Fondsetablierungskosten“ sind in Anlehnung an den früheren Bauherren- und Fondserlass als Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts zu aktivieren. Insoweit wird der Anschaffungskostenbegriff steuerlich für Fondsstrukturen konstitutiv erweitert. » weiterlesen