Der Dauerstreit zwischen Herrn Meilicke und dem deutschen Fiskus hat nun schon eine zweite Entscheidung des EuGH hervorgebracht, und zwar das Urteil Meilicke II, Rs. C-262/09 vom 30. 6. 2011 (DB 2011 S. 1617). Es geht um die verfahrensrechtlichen Folgen der Europarechtswidrigkeit des alten deutschen Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens. Dass die Anrechnungsmöglichkeit nur für im Inland gezahlte Körperschaftsteuer nicht mit den Grundfreiheiten im Einklang stand, war schon seit langem klar und unbestritten. Die deutsche Rechtslage ist auch schon längst an die europarechtlichen Anforderungen angepasst worden. Allerdings wurde die entsprechende EuGH-Rechtsprechung, insbe sondere infolge der Urteile Manninen (EuGH-Urteil vom 7. 9. 2004 – Rs. C-319/02, DB 2004 S. 2023) und Meilicke I (EuGH-Urteil vom 6. 3. 2007 – Rs. C‐292/04), zu einem fiskalischen Risiko für den deutschen Staat. » weiterlesen