Tax Compliance Praxis: Die ertragsteuerliche Behandlung von Genussrechtskapital (Entwurf BMF-Schreiben vom 01.11.2022)

StB/Tax Advisor André Fest, Associated Partner bei POELLATH, StB Dmytro Shyshkin, Associate bei POELLATH, beide München

Private Equity Fonds zielen bei der Ausgestaltung der Anlageformen häufig darauf ab, ein optimales Risiko-Rendite-Profil zu erreichen, das einerseits einen soliden Schutz vor einem denkbaren Ausfall der Investition gewährleistet und andererseits ermöglicht, von einem Aufwärtspotenzial des Targets bedeutsam zu profitieren. Hilfsmittel hierfür sind vielfach maßgeschneiderte hybride Finanzinstrumente, die eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital darstellen. Die konkrete Ausgestaltung kann entweder gesellschaftsrechtlich (i.d.R. in der Satzung) oder schuldrechtlich (z.B. in einem Darlehensvertrag) erfolgen.
Erst im ersten Halbjahr haben wir über Preferred Stocks berichtet und wie diese grundsätzlich nach BFH-Rechtsprechung zu qualifizieren sind (vgl. Fest, HB Steuerboard vom 23.02.2022). Nunmehr legt das BMF mit einem Entwurf eines BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital nach (vgl. Entwurf eines BMF-Schreibens vom 01.11.2022). » weiterlesen

EU-Kommission: Richtlinienvorschlag für fiktiven Zinsabzug auf neues Eigenkapital

RA/StB Rudi Hasenberg,Salary Partner bei Taylor Wessing, Frankfurt/M.

Am 11.05.2022 hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag veröffentlicht, der eine steuerliche Abzugsfähigkeit fiktiver Zinsen auf den Eigenkapitalzuwachs in Verbindung mit einer Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen vorsieht, um dadurch ein Übergewicht von Fremdkapitalfinanzierungsanteilen bei Unternehmen zu vermindern (sog. Debt-Equity Bias Reduction Allowance-Richtlinie –DEBRA-Richtlinie). » weiterlesen

Ausdehnung der korrespondierenden Besteuerung auf sog. hybride Finanzierungsformen

 

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Poellath + Partners, München

Nach den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates vom 22. Juni 2012 wird sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 6. Juli 2012 mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 beschäftigen. Ob und inwieweit die Vorschläge aus dem Entwurf Aussicht auf Umsetzung im Jahressteuergesetz 2013 haben, wird sich aller Voraussicht nach Anfang August zeigen.

Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Ausdehnung des Systems der korrespondierenden Besteuerung auf sog. hybride Finanzierungsformen umgesetzt wird, da dies bereits Gegenstand der „Zwölf Punkte zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts“ war. » weiterlesen