Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns I und II

StB Tobias Deschenhalm, P+P Pöllath und Partners, München

Mit seinen am 27.02.2020 veröffentlichten Urteilen hat der BFH in zwei Parallelentscheidungen zur Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns („EBG“) I und II geurteilt (BFH vom 11.07.2019 – I R 26/18, DB 2020 S. 425) und I R 13/18, DB 2020 S. 427) und widerspricht damit den Ausführungen der Finanzverwaltung in Tz. 22.13 im Umwandlungssteuererlass. » weiterlesen

Ende der Gesamtplanbetrachtung – Neues BMF-Schreiben zu § 6 Abs. 3 EStG

RA Jan-Eckhard Wegener, LL.M., Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 20.11.2019 das bisherige BMF-Schreiben zu § 6 Abs. 3 EStG grundlegend überarbeitet. Dabei besteht ein Großteil der Neuregelungen in der Übernahme von in den letzten Jahren ergangener BFH-Rechtsprechung. Insbesondere gibt die Finanzverwaltung nun auch – endlich – die von ihr bislang vertretene Gesamtplanbetrachtung im Rahmen des § 6 Abs. 3 EStG auf. » weiterlesen

Wertaufstockung bei Einbringung einzelner Sacheinlagegegenstände mit negativem Kapital

RA Stephan Hamacher, P+P Pöllath und Partners, Berlin

Inwieweit bei der Einbringung von mehreren (Teil-)Betrieben bzw. Mitunternehmeranteilen die Aktivposten und die Passivposten der verschiedenen Sacheinlagegenstände jeweils zu saldieren sind, war bislang nicht höchstrichterlich geklärt. Von Bedeutung ist die Rechtsfrage z.B., soweit einzelne Sacheinlagegegenstände ein negatives Kapital aufweisen. In seiner Entscheidung vom 13.09.2018 (I R 19/16, DB 2019 S. 341) hat der BFH sich nun mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit bei Einbringung mehrerer Sacheinlagegegenstände eine Gesamtbetrachtung für die Überprüfung der Voraussetzungen der Buchwertfortführung zu erfolgen hat. Auch prozessual beinhaltet die Entscheidung erwähnenswerte Besonderheiten. » weiterlesen

BFH: Negative Anschaffungskosten für Anteile sind möglich

StB Dipl.-Kfm. Dr. Martin Weiss, Associate bei Flick Gocke Schaumburg, Berlin

Einbringungen nach § 20 UmwStG sind in letzter Zeit besonders aufgrund der Sperrfrist des § 22 UmwStG diskutiert worden. Durch die Entscheidung des BFH vom 24.01.2018 (I R 48/15, DB 2018 S. 1568; vgl. hierzu Weiss/Brühl, Steuerboard vom 06.07.2018) ist die Verletzung dieser Sperrfrist durch Folgeumwandlungen besonders in den Mittelpunkt gerückt. In einer neuen Entscheidung vom 07.03.2018 beschäftigt sich der BFH nun mit § 20 UmwStG selbst (I R 12/16, DB 2018 S. 1705). Seit Jahren war hier streitig, ob Entnahmen im Rückwirkungszeitraum zu einer Aufstockungsverpflichtung für das eingebrachte Betriebsvermögen führen können. Dies hat der BFH nun verneint – der Ausgleich erfolgt über „negative Anschaffungskosten“ der erhaltenen Anteile. » weiterlesen

BFH: Eine Aufwärtsverschmelzung ist eine Veräußerung

StB Dipl.-Kfm. Manuel Brühl ist Counsel bei Becker Büttner Held, München. StB Dipl.-Kfm. Dr. Martin Weiss ist Associate bei Flick Gocke Schaumburg, Berlin.

Die Sperrfristen des § 22 UmwStG sollen während ihrer siebenjährigen Laufzeit Statusverbesserungen durch die Einbringungen der §§ 20, 21 und 25 UmwStG verhindern. Diese Sperrfristbehaftung von (eingebrachten oder im Zuge der Einbringung erhaltenen) Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 22 UmwStG wird derzeit heiß diskutiert. Das FG Schleswig-Holstein hatte mit seinem Urteil zur Gewerbesteuerfreiheit des Einbringungsgewinns II vor kurzem insoweit Neuland betreten (Brühl/Weiss, Steuerboard vom 02.05.2018). Nun hat der BFH mit seiner seit langem erwarteten Revision (Urteil vom 24.01.2018 – I R 48/15, DB 2018 S. 1568) zum Urteil des FG Hamburg vom 21.05.2015 (2 K 12/13) erneut für Diskussionsstoff im Bereich des § 22 UmwStG gesorgt. » weiterlesen

BFH: Rückwirkung gilt nicht für alles

RA/StB Svetlana Heil,
Senior Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Kein anderes deutsches Steuergesetz enthält in nur 27 Paragrafen so viele Rückwirkungsfiktionen wie das Umwandlungssteuergesetz. Geprägt von der Zielsetzung, eine doppelte Erstellung der handelsrechtlichen und steuerlichen Umwandlungsbilanzen zu vermeiden, knüpft es für Besteuerungszwecke an den Stichtag der handelsrechtlichen Umwandlungsbilanz an, die maximal acht Monate zurück liegen kann. Mit seiner am 14.05.2018 veröffentlichten Entscheidung hatte der BFH Gelegenheit, zur Reichweite der Rückwirkungsfiktion in § 2 Abs. 1 UmwStG Stellung zu nehmen (BFH vom 07.01.2018 – I R 27/16, DB 2018 S. 1314). In dem Urteil bestätigt der BFH erneut den Vorrang der allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätze, soweit das Umwandlungssteuergesetz nicht ausdrücklich eine Rückwirkung vorschreibt. » weiterlesen

Zur Gewerbesteuerfreiheit des Einbringungsgewinns II

StB Dipl.-Kfm. Manuel Brühl ist Counsel bei Becker Büttner Held, München. StB Dipl.-Kfm. Dr. Martin Weiss ist Associate bei Flick Gocke Schaumburg, Berlin.

Das FG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 21.03.2018 (1 K 1/16, RS1269466) entschieden, dass der sog. „Einbringungsgewinn II“ (§ 22 Abs. 2 Satz 1 UmwStG) aus einer – vollumfänglichen – Verletzung der Sperrfrist gewerbesteuerfrei zu stellen ist. Dies soll gelten, wenn die Einbringung der Anteile an der Kapitalgesellschaft zum gemeinen Wert ebenfalls nicht gewerbesteuerpflichtig gewesen wäre. Damit begibt sich das FG erstmals auf das schwierige und umstrittene gewerbesteuerliche Terrain, das die Änderungen des UmwStG durch das SEStEG im Jahr 2006 mit sich gebracht haben. » weiterlesen

Umwandlungssteuerrechtliche Neuregelung bei Einbringungsvorgängen – Einschränkung bei Gewährung sonstiger Gegenleistungen

RA/StB Wilfried W. Krauß, Associate Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

RA/StB Wilfried W. Krauß, Associate Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Nach dem Entwurf der Bundesregierung eines ProtErklUmsG vom 13.05.2015 (Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – BT-Drucks. 18/4902) soll die Möglichkeit, steuerlich unschädlich finanzielle Gegenleistungen bei Einbringungen zu gewähren, erheblich eingeschränkt werden. Die Neuregelung ist – gerade für mittelständische Unternehmen – äußerst praxisrelevant und soll öffentlich kritisierte „systemwidrige Gestaltungen“, bei denen ein wirtschaftlicher Verkauf von Wirtschaftsgütern bzw. Gesellschaftsanteilen als steuerlich privilegierte Umstrukturierung behandelt wird, verhindern. » weiterlesen