Die Grundsteuer in Deutschland ist reformbedürftig. Hauptkritikpunkt ist der Bezug der Bemessungsgrundlage auf die Einheitswerte von 1964 (bzw. 1935 in den neuen Bundesländern). Der BFH hält in seiner Entscheidung vom 30. 6. 2010 (BFH-Urteil – II R 60/08, DB 2010 S. 1738) die über mehr als vier Jahrzehnte unveränderte Bewertung des Grundvermögens zumindest für Stichtage nach dem 1. 1. 2007 für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG an eine realitätsgerechte Bewertung. Ausdrücklich mahnt er die Anpassung der unterschiedlichen Wertansätze an. Gleichzeitig gilt die Neuberechnung der Einheitswerte in ihrer derzeitigen Form als kompliziert, streitanfällig und teuer, sodass eine umfassende Neukonzeption der Grundsteuer wahrscheinlich erscheint. » weiterlesen