Neues vom BFH zu inkongruenten Gewinnausschüttungen

Jannis Lührs, Certified tax advisor, Associate bei POELLATH, München

Für inkongruente, von den Beteiligungsverhältnissen abweichende Gewinnausschüttungen besteht in der Praxis ein hohes Bedürfnis. Diese sind auch nach Ansicht der Finanzverwaltung grundsätzlich steuerrechtlich anzuerkennen, wenn eine vom Anteil am Grund- oder Stammkapital abweichende Gewinnverteilung basierend auf einer Regelung in der Satzung zivilrechtlich wirksam ist und kein Gestaltungsmissbrauch i.S.v. § 42 AO vorliegt (BMF-Schreiben vom 17.12.2013, BStBl. I 2014 S. 63). Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung hat der BFH allerdings in seinem aktuellen Urteil vom 28.09.2022 (VIII R 20/20) entschieden, dass unter gewissen Voraussetzungen eine Regelung in der Satzung nicht erforderlich ist und die inkongruente Gewinnausschüttung trotzdem steuerlich anzuerkennen ist. » weiterlesen

JStG 2022: Änderungen zum Arbeitszimmer und Homeoffice kommen – jedoch ohne Verschlechterungen!

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin, und StBin Pauline Becker sind bei MÖHRLE HAPP LUTHER mbB in Hamburg tätig

Am 02.12.2022 hat der Bundestag dem JStG 2022 in 2./3. Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zugestimmt. Erfreulich sind die Anpassungen der geplanten Änderungen im Zusammenhang mit dem Arbeitszimmer und dem Homeoffice. Diese ersparen der Praxis zahlreiche Anwendungsfragen. Besonders erfreulich sind die Änderungen für Steuerpflichtige, denen außerhalb der eigenen Wohnung ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Denn diese können weiterhin ihre Aufwendungen steuerlich geltend machen. » weiterlesen

JStG 2022: Änderungen bei Berücksichtigung von Aufwendungen für Arbeitszimmer und Homeoffice geplant

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn und Melanie Ahrens (Steuerassistentin) sind bei MÖHRLE HAPP LUTHER mbB in Hamburg tätig.

Nachdem das BMF im Juli den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vorgelegt hat, liegt nun der Regierungsentwurf des JStG 2022 vor (vgl. BT-Drucks. 457/22). Dieser sieht erstmals gesetzliche Änderungen vor, welche den Abzug von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer betreffen und in einigen Fällen die Abzugsmöglichkeiten verschärfen würden. Zudem sieht der Entwurf eine Entfristung der sog. „Homeoffice-Pauschale“ und Erhöhung der derzeitigen Höchstgrenze von 600 € auf 1.000 € vor. Damit werden die Änderungen für alle Steuerpflichtigen relevant, die ihre berufliche oder betriebliche Tätigkeit auch zuhause ausüben. » weiterlesen

Krypto Assets in der Steuererklärung: Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten nehmen Gestalt an

StB/Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Oliver Braatz, Geschäftsführer bei mensching plus Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hamburg

In den letzten Jahren gab es einen regelrechten Run auf blockchainbasierte Vermögenswerte – allen voran Bitcoin, aber auch diverse andere Token waren nicht nur bei Privatanlegern äußert beliebt. Doch wie sieht es eigentlich mit der Besteuerung von Gewinnen und Verlusten aus dem Handel mit diesen sog. Krypto Assets aus? Gesetzliche Regelungen sucht man im Einkommen- oder Körperschaftsteuergesetz weiterhin vergeblich. Vor einigen Monaten hat das BMF nach langer Wartezeit eine umfangreiche Verwaltungsanweisung mit dem Titel „Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“ veröffentlicht (BMF vom 10.05.2022, BStBl. I 2022 S. 668 = DB 2022 S. 2022 S. 1292). In diesem BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung jedoch noch Ausführungen zu den praxisrelevanten Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten ausdrücklich offengelassen und eine Ergänzung angekündigt. Am 18.07.2022 hat das BMF nun einen ersten Entwurf zu diesen Erklärungs-, Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten an diverse Interessenverbände und -gruppen versendet, die für eine Stellungnahme bis Ende August 2022 Zeit haben. Konkret enthält der Entwurf derzeit auf etwas mehr als zwei Seiten folgende Ausführungen: » weiterlesen

Nach 13 Jahren: Das BMF-Schreiben zur Besteuerung von Krypto Assets ist da!

David Hötzel

RA Dr. David Hötzel, LL.M., Counsel bei POELLATH, Berlin

Das BMF hat am 11.05.2022 das lang erwartete Schreiben „zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token veröffentlicht. Nach einem Entwurf im Juni 2021 und einer nachfolgenden Anhörung verschiedener Verbände der Krypto-Community wird das finale Schreiben nun – 13 Jahre nach dem Start des Bitcoin 2009 – mehr Rechtssicherheit für die Besteuerung diverser Krypto-Einkünfte bringen (zur unsicheren Rechtslage bisher siehe zuletzt Wintermeier, HB Steuerboard vom 27.04.2022). Allerdings hat das BMF mit diesem Schreiben noch nicht alle in der Praxis aufgeworfenen Themen erfasst; das betrifft insbesondere Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen. Hierfür sind weitere Erlasse angekündigt. » weiterlesen

Tax Compliance Praxis: Qualifikation von Preferred Stocks nach dem BFH-Urteil vom 18.05.2021 – I R 12/18

StB André Fest, Associated Partner bei POELLATH, München

Preferred Stocks sind typische Finanzierungsformen in der Struktur eines ausländischen Private Equity Fonds. Sie räumen ihren Inhabern verschiedene Rechte ein. Derartige „Vorzüge“ können beispielsweise in der Gewinnverteilung begründet oder im Rahmen der Verteilung des Liquidationserlöses gewährt werden. Für die deutsche Tax Compliance eines Private Equity Fonds von Relevanz ist deren zutreffende steuerliche Qualifikation. Beteiligungserträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind für betriebliche Investoren regelmäßig privilegiert (ausgenommen Streubesitzdividenden), wohingegen Zinserträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG voll steuerpflichtige Einkünfte darstellen. Zu den Beteiligungserträgen gehören u.a. Dividenden und sonstige Bezüge aus Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös verbunden ist. » weiterlesen

Nanos gigantum umeris insidentes – Drei Corollarien zum Begriff der Entgeltlichkeit

RA Dr. Michael Tischendorf, Maître en droit, Senior Associate bei POELLATH, München

„Obwohl das deutsche Steuerrechtssystem ein Vielsteuersystem ist, gibt es kein entwickeltes Konkurrenzsystem.“ Dieser kurze Satz enthält bereits die vollständige Beschreibung eines der wohl drängendsten Kernprobleme des deutschen Steuerrechts. Er stammt von Georg Crezelius, der am 23.10.2021 verstorben ist (ZEV 2015 S. 392). Crezelius hat es natürlich nicht bei einer bloßen Problemfeststellung belassen, sondern – im Gegenteil – Entscheidendes dazu beigetragen, dass wir heute besser in der Lage sind, tatbestandliche Überlappungen im Interesse einer gleichmäßigen Besteuerung aufzulösen. Dies gilt im Besonderen für das Verhältnis der Einkommen- zur Erbschaft- und Schenkungsteuer. Im Folgenden sollen einige Überlegungen von Crezelius aufgegriffen werden, um in diesem Licht sodann drei aktuelle Problemfälle zu besprechen. Es wird sich zeigen, dass das Nebeneinander von Einkommensteuer einerseits und Erbschaft- und Schenkungsteuer andererseits beherrschbar wird, sobald man sich Klarheit über den dieses Verhältnis ordnenden Begriff der Entgeltlichkeit verschafft hat. Alles Weitere ergibt sich dann wie von selbst. » weiterlesen

Konkrete Zweckbestimmung einer Zuwendung steht Spendenabzug nicht entgegen

RA Dr. Julian Schick, Associate bei POELLATH, Berlin

Der BFH hat in seinem Urteil vom 16.03.2021 (X R 37/19) entschieden, dass Zuwendungen an eine steuerbegünstigte Körperschaft, die unter einer konkreten Zweckbestimmung vorgenommen werden, nicht notwendigerweise vom Spendenabzug ausgeschlossen sind. Als solche ist die Aussage des BFH zwar nicht gänzlich neu (vgl. nur BFH vom 20.03.2017 – X R 13/15, DB 2017 S. 1879), doch verbinden sich mit ihr erfreulich klare Signale sowohl in Richtung einer emanzipierten spendenwilligen Zivilgesellschaft als auch in Richtung einer oftmals restriktiven Veranlagungspraxis der Finanzämter. » weiterlesen