Entwarnung bei der Besteuerung von Managementbeteiligungen: BFH bestätigt Besteuerung als Veräußerungsgewinn

Dr. Barbara Koch-Schulte, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partnerin, P+P Pöllath + Partners, München

Dr. Barbara Koch-Schulte, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partnerin, P+P Pöllath + Partners, München

Nun endlich hat der BFH die Besteuerung von Erlösen aus Managementbeteiligungen als Veräußerungsgewinne bestätigt (Urteil vom 04.10.2016 – IX R 43/15, RS1227663). Damit hat er der Praxis der Finanzverwaltung, solche Einkünfte als Arbeitslohn zu besteuern, eine klare Absage erteilt. Die Entscheidung des BFH war in der Private Equity-Praxis mit Spannung erwartet worden, denn es handelt sich um die erste höchstrichterliche Entscheidung zu einer typischen Managementbeteiligung im Zusammenhang mit Private Equity-Investments. » weiterlesen

Eigene Wohnzwecke ohne eigenes Wohnen? – Zur Steuerfreiheit privater Veräußerungsgeschäfte bei Überlassung einer Wohnung an Kinder

RA Prof. Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

RA Prof. Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

Die Veräußerung von Immobilien im steuerlichen Privatvermögen ist als privates Veräußerungsgeschäft nur steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach der Anschaffung der Immobilie erfolgt. Auch innerhalb dieser Zehnjahresfrist bleibt die Veräußerung steuerfrei, wenn der Veräußerer die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. Eine Immobilie dient eigenen Wohnzwecken, wenn sie vom Veräußerer selbst tatsächlich und auf Dauer angelegt bewohnt wird. Eine eigene Wohnnutzung liegt daher grundsätzlich nicht mehr vor, wenn der Veräußerer die Wohnung Familienangehörigen unentgeltlich zur Nutzung überlässt, ohne selbst darin zu wohnen. Typische Fälle sind die unentgeltliche Überlassung der Wohnung an erwachsene Kinder, die allein darin wohnen, oder an minderjährige Kinder, die nach der Trennung des Veräußerers von dem anderen Elternteil nur mit diesem in der Wohnung verbleiben. » weiterlesen

Ertragsteuerlich günstige Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs durch Leibrente auch heute noch möglich

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., P+P Pöllath und Partners, München

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., P+P Pöllath und Partners, München

Bei lebzeitigen Unternehmensübertragungen ist das ertragsteuerliche Modell der „Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen“ weit verbreitet. Hierbei überträgt der Unternehmer sein Unternehmen oder wesentliche Teile davon auf den Nachfolger und lässt sich von diesem im Gegenzug lebenslange, seinen Lebensunterhalt sichernde Geldleistungen gewähren. Unter gewissen Voraussetzungen handelt es sich dabei entgegen der allgemeinen ertragsteuerlichen Systematik nicht um einen entgeltlichen Vorgang, der zu einer Realisierung stiller Reserven führt. Allerdings kann der Übernehmer die von ihm gewährten Geldleistungen als Sonderausgaben abziehen; der Übergeber muss die empfangenen Geldleistungen als sonstige Einkünfte versteuern (Korrespondenzprinzip). » weiterlesen

„Wert ist der Wert ist der Wert …“ – Zur praktischen Anwendung des § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG

Dr. Barbara Koch-Schulte, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partnerin, P+P Pöllath + Partners, München

RA/StB Dr. Barbara Koch-Schulte, Partnerin bei P+P Pöllath + Partners, München

Wer sich mit Unternehmensbewertung befasst, weiß, dass es „den“ richtigen Wert eines Unternehmens nicht gibt. Lediglich die Finanzverwaltung, und manchmal auch die Finanzgerichte, scheinen immer den „richtigen“ Wert einer Kapitalbeteiligung zu kennen. Unschön ist dabei, dass insbesondere bei Managementbeteiligungen solche Bewertungsfragen immer zu Lasten des Steuerpflichtigen beantwortet werden. Der BFH sollte dieser Praxis deutlichere Grenzen setzen. » weiterlesen

Gesellschafterdarlehen an vermögensverwaltende Personengesellschaften

RA/StB Dr. Michael Kreft, Partner bei King & Wood Mallesons LLP, München

RA/StB Dr. Michael Kreft, Partner bei King & Wood Mallesons LLP, München

Gewährt ein Gesellschafter seiner gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten Personengesellschaft ein Darlehen und erhält er hierfür Zinsen, ist die Steuersituation eindeutig. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sieht vor, dass die Zinseinnahmen des Gesellschafters als Sonderbetriebseinnahmen und gewerbliche Einkünfte aus der Beteiligung an der Personengesellschaft im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung zu erfassen sind. Die Zinseinnahmen des Gesellschafters mindern also den steuerlichen Gesamtgewinn der gewerblichen Personengesellschaft nicht, nur im Rahmen der Gewinnverteilung kommt es zu einer Zuweisung der Zinsen als Gewinnanteil an den Gesellschafter, der das Darlehen gewährt. Entsprechend sind die Gewinnanteile der übrigen Gesellschafter gemindert und im steuerlichen Gesamtgewinn der Personengesellschaft und ihrer Gesellschafter sind die Darlehenszinsen neutralisiert. Gewährt hingegen ein Gesellschafter seiner vermögensverwaltenden Personengesellschaft ein Darlehen, so ist die steuerliche Erfassung des Darlehens und der Zinszahlungen bisher nicht abschließend geklärt. » weiterlesen

BFH erleichtert steuerneutrale Realteilung

StB Dipl.-Kffr. Viktoria Luise Dittert, Managerin bei WTS Steuerberatungs-gesellschaft mbH, Köln

StB Dipl.-Kffr. Viktoria Luise Dittert, Managerin bei WTS Steuerberatungs-gesellschaft mbH, Köln

Die sog. Realteilung ermöglicht eine steuerneutrale Umstrukturierung von Personengesellschaften, indem das Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter (sog. Realteiler) aufgeteilt wird, vorausgesetzt, dass mindestens ein Gesellschafter das ihm zugewiesene Vermögen in ein anderes Betriebsvermögen überführt. Nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung (BFH vom 29.04.2004 – IV B 124/02, RS0756005 = BFH NV 2004 S. 1395) war mit der Realteilung zwingend eine Betriebsaufgabe verbunden. Das BMF (Schreiben vom 28.02.2006, BStBl. I 2006 S. 228 = DB 2006 S. 527) verlangt ebenfalls die Aufgabe des Betriebs und darüber hinaus, dass wenigstens eine quantitativ oder funktional wesentliche Betriebsgrundlage in das Betriebsvermögen eines Realteilers übergeht. In Abgrenzung zur Realteilung war bislang bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer fortbestehenden Personengesellschaft eine steuerneutrale Sachwertabfindung (z.B. Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen des ausscheidenden Gesellschafters) nur in den engen Grenzen des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG möglich. Insbesondere die Übernahme von Verbindlichkeiten führte in diesen Fällen jedoch nach h.M. zur Gewinnrealisation. Mit zwei jüngst veröffentlichten Entscheidungen ist der BFH von seiner bisherigen (restriktiven) Auffassung abgerückt und hat den Realteilungsbegriff erweitert (vgl. hierzu auch Schacht, DB 2016 S. 794). » weiterlesen

Verluste aus dem Verfall von Optionsrechten für Privatanleger steuerlich berücksichtigungsfähig

RA Dr. Nico Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

RA Dr. Nico Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Am 2. März 2016 hat der BFH drei Entscheidungen veröffentlicht (BFH vom 12.01.2016 – IX R 48/14 [DB 2016 S. 508], IX R 49/14 [RS1194050] und IX R 50/14 [RS1194051]), die die ertragssteuerliche Behandlung von Verlusten aus dem Verfall von Optionsrechten zum Gegenstand hatten. Entgegen der Rechtsauffassung des BMF hat der BFH entschieden, dass Verluste aus dem Verfall von Optionen die Einkünfte aus Kapitalvermögen mindern. » weiterlesen

Private Mitveranlassung bei Erwerbsaufwendungen von Profifußballern

RA Prof. Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

RA Prof. Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

Profifußballer sind Angestellte ihrer Bundesligaclubs mit befristeten Arbeitsverträgen. Die Zulässigkeit dieser Befristung ist Gegenstand einer aktuellen arbeitsrechtlichen Kontroverse. So hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gegen die Vorinstanz entschieden, dass befristete Arbeitsverträge wegen der Eigenart der geschuldeten Arbeitsleistung sachlich gerechtfertigt sind (vgl. hierzu Urban-Crell, Rechtsboard vom 19.02.2016). Auch für Zwecke der Einkommensbesteuerung sind Profifußballer Arbeitnehmer. Sie erzielen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit; ihre Bundesligaclubs entrichten Lohnsteuer auf Gehaltszahlungen und Sachleistungen für sie. Der Abzug von Werbungskosten ist auch für Profifußballer problematisch, wenn sie einen Bezug zur privaten Lebensführung aufweisen. Das betrifft zum Beispiel die Kosten für ein Abonnement eines Pay-TV-Senders oder für Sportbekleidung. » weiterlesen