Kapitalvermögen oder Arbeitslohn – Prüfungssystematik zur Abgrenzung der Einkunftsarten

Dr. Barbara Koch-Schulte, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partnerin, P+P Pöllath + Partners, München

Derzeit prüft die Finanzverwaltung verstärkt Managementkapitalbeteiligungen daraufhin, ob Erlöse daraus als Arbeitslohn zu qualifizieren sind. In diesem Zusammenhang sind vor allem zwei Fragen relevant:
(1) Hat der Manager wirtschaftliches Eigentum an der Beteiligung erworben?
(2) Wird die Kapitalbeteiligung durch das Arbeitsverhältnis überlagert?
Dabei werden beide Themen in der Regel nebeneinander behandelt und geprüft. Dies ist systematisch jedoch nicht zutreffend, wie eine Entscheidung des FG Münster (FG Münster vom 15.07.2015 – 11 K 4149/12 E) zeigt. » weiterlesen

Reduzierter Steuersatz neben steuerfreier Rücklage möglich

RA Stephan H. Schmidt, Dipl.-Fw. (FH), P+P Pöllath und Partners, München

RA Stephan H. Schmidt, Dipl.-Fw. (FH), P+P Pöllath und Partners, München

Mit Urteil vom 23.09.2015 (10 K 4079/14 F) hat das FG Münster entschieden, dass die Anwendung der sog. Fünftelregelung nach § 34b Abs. 1 EStG auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn im Rahmen einer Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung eine steuerfreie Rücklage für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 6b Abs. 10 EStG gebildet wurde. Entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung schließt die Bildung der Rücklage gerade nicht die Tarifermäßigung aus.

» weiterlesen

Gewinn aus der Veräußerung einer Managementbeteiligung zählt nicht zum Arbeitslohn

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Die steuerlichen Folgen sog. Management-Beteiligungsprogramme stellen eine stete Quelle für Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung dar. Dies verdeutlicht die am 03.08.2015 veröffentlichte Entscheidung des FG Köln vom 20.05.2015 (3 K 3253/11), die zu der Frage ergangen ist, ob der Gewinn eines Arbeitnehmers aus der Veräußerung einer zu marktüblichen Konditionen erworbenen Beteiligung an einer „Management-Beteiligungs-GbR“, zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) zählt. » weiterlesen

Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf unter aufschiebender Bedingung

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Der Gewinn bei der Veräußerung eines Grundstücks im Privatvermögen (sog. privates Veräußerungsgeschäft) ist nur dann zu besteuern, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt (sog. Spekulationsfrist). Gerade wenn das Ende der zehnjährigen Spekulationsfrist kurz bevorsteht, stellt sich für den Steuerpflichtigen die Frage, auf welchen exakten Zeitpunkt für den Eintritt der Veräußerung abzustellen ist. Fraglich war bisher insbesondere, ob bei einem nur aufschiebend bedingt abgeschlossenen Kaufvertrag bereits die Unterzeichnung des Vertrags zu einer Veräußerung führt, oder ob die Veräußerung erst im Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung erfolgt. Der BFH hat nunmehr hierzu Stellung bezogen (BFH vom 10.02.2015 – IX R 23/13, DB0694236; vgl. hierzu auch Tauser/Keller, DB 2015 S. 1495). » weiterlesen

Verhältnis von Einkommensteuer zur Erbschaftsteuer

RA Dr. Nico Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

RA Dr. Nico Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Mit dem Verhältnis der Einkommensteuer zur Erbschaftsteuer hat sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 07.04.2015 (1 BvR 1432/10) beschäftigt. In dem entschiedenen Fall ging es um einen Erben, der noch nicht fällige Zinsforderungen im Wert von 190.000 DM geerbt hatte. Im Jahr nach dem Erbfall flossen diese Zinsen zu, woraufhin der Erbe hierauf rund 50.000 DM Einkommensteuer auf Kapitalerträge zahlen musste. Der Erbe begehrte den Abzug der auf den Zinsen lastenden, latenten Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer. Die Finanzverwaltung und die Finanzgerichtsbarkeit sowie auch das Bundesverfassungsgericht haben einen solchen Abzug abgelehnt. » weiterlesen

Darlehensverzicht gegenüber ausländischer Immobilienkapitalgesellschaft ist nicht steuerpflichtig

RA Dr. Jan Dominik, Flick Gocke Schaumburg, Bonn

RA Dr. Jan Dominik, Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Seit dem Jahressteuergesetz 2009 („JStG 2009“) stellt sich für ausländische Immobilieninvestoren die bedeutsame Frage, ob ein Ertrag aus einem ihnen gegenüber erklärten Darlehensverzicht zu versteuern ist (grundlegend Günkel, in JbFSt 2010/2011 S. 826). Dieser Klassiker der Beratungspraxis beschäftigt nun – nach längerer Diskussion in der steuerrechtlichen Literatur – die Finanzgerichte. Mit Urteil vom 12. November 2014 (12 K 12320/12, IStR 2015 S. 32) entschied das FG Berlin-Brandenburg, dass ein Darlehensverzicht gegenüber einer ausländischen Objektkapitalgesellschaft mit inländischen Veräußerungseinkünften (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Doppelbuchst. bb EStG) nicht steuerpflichtig ist. Ob sich der BFH der Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg anschließen wird, bleibt abzuwarten (Revision anhängig: I R 76/14). Zumindest im Bereich der Einkünfte aus der Vermietung inländischer Immobilien (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Doppelbuchst. aa EStG) hält Gosch einen Darlehensverzicht für nicht gewinnwirksam (Gosch in Kirchhof, EStG14, § 49 EStG Rn. 46). » weiterlesen

Exitbonus oder disproportionaler Veräußerungsgewinn?

Dr. Barbara Koch-Schulte, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partnerin, P+P Pöllath + Partners, München

Dr. Barbara Koch-Schulte, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partnerin, P+P Pöllath + Partners, München

Das Finanzgericht Münster hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung zu einem Exitbonus (FG Münster vom 12.12.2014 – 4 K 1918/13 E) ausgeführt, dass ein „disquotal“ verteilter Veräußerungspreis im Falle der Veräußerung einer Kapitalbeteiligung im Sinne von § 17 EStG „steuerrechtlich […] gar nicht vorstellbar“ sei. Ein solcher Anspruch sei immer zwischen den beteiligten Gesellschaftern zu erfüllen und damit Gegenstand einer separaten Leistungsbeziehung. Dies mag für den konkreten Sachverhalt richtig gewesen sein. Als allgemeiner Grundsatz kann diese Aussage nicht richtig sein. » weiterlesen

Sanierungsgewinn bei Personengesellschaften – wem gebührt der Ertrag?

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Sanierungsgewinne und deren steuerliche Behandlung waren bereits mehrfach Thema in diesem Blog (zuletzt Wiese, Blog-Beitrag vom 26.02.2015). Ein jüngst veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH vom 22.01.2015 – IV R 38/10, DB 2015 S. 591) fügt diesem Themenbereich eine weitere interessante Facette hinzu. » weiterlesen