Erstattungszinsen sind steuerpflichtig – BFH bestätigt den Gesetzgeber

RA Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

RA Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

Erstattungszinsen für Einkommensteuererstattungen sind steuerpflichtig – Nachzahlungszinsen sind dagegen nicht abzugsfähig. Diese asymmetrische Behandlung zugunsten des Fiskus wird als unsystematisch und verfassungswidrig kritisiert. Wer aber gehofft hatte, der BFH könnte sich diesen Bedenken ein weiteres Mal anschließen, wird jetzt enttäuscht: In seinem Urteil vom 12.11.2013 (VIII R 36/10, DB0649207) hat der BFH die Gesetzeslage voll bestätigt. » weiterlesen

Nämlich oder nicht nämlich? – Zum Erfordernis der wirtschaftlichen Identität bei privaten Veräußerungsgeschäften

RA Dr. Gerhard Specker, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Dr. Gerhard Specker, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Veräußerung von Immobilien, die im steuerlichen Privatvermögen gehalten werden, ist bekanntlich nur steuerpflichtig, wenn die Veräußerung innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung der Immobilie erfolgt. Solche privaten Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken erfolgen häufig im Anschluss an einen Erbfall. Die Zehnjahresfrist beginnt mit dem Erbfall nicht neu zu laufen, vielmehr wird dem oder den Erben die Anschaffung durch den Erblasser zugerechnet. Auch eine Erbengemeinschaft kann daher eine Immobilie im Privatvermögen steuerfrei verkaufen, wenn seit der Anschaffung durch den Erblasser mehr als zehn Jahre vergangen sind. Kommt es jedoch zu weiteren Übertragungen zwischen den Erben bzw. unter Beteiligung Dritter, kann darin ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft liegen.

Die jüngste Entscheidung des BFH zu privaten Veräußerungsgeschäften mit Grundstücken (Urteil vom 12. 6. 2013 – IX R 31/12, DB0610202) zeigt einmal mehr, dass auch ein scheinbar einfach gelagerter Sachverhalt die Beteiligten vor erhebliche Schwierigkeiten stellen kann. Für die zutreffende Beurteilung muss genau geprüft werden, welcher Teil der Immobilie (Grund und Boden bzw. Gebäude oder jeweils Teile davon) von welchem Beteiligten zu welchem Wert angeschafft bzw. veräußert wurde. » weiterlesen

Die „Abschaffung“ der vinkulierten Minderheitsbeteiligung im Steuerrecht

RA/StB Dr. Barbara Koch-Schulte, P+P Pöllath + Partners

RA/StB Dr. Barbara Koch-Schulte, P+P Pöllath + Partners

Bestimmte BFH-Entscheidungen entfalten ihre Bedeutung nicht schon bei Veröffentlichung, sondern erst mit ihrer Handhabung durch die Finanzverwaltung. So geschehen mit der Entscheidung des BFH vom 30. 6. 2011 (VI R 37/09, BStBl. II 2011 S. 923 = DB 2011 S. 2127), die den Zufluss eines geldwerten Vorteils bei Ausübung von Mitarbeiteraktienoptionen zum Gegenstand hat. Diese Entscheidung hat zwar durchaus ein Echo in der Literatur gehabt, die Bedeutung dieser Entscheidung aus Sicht der Finanzverwaltung kommt in den Besprechungen jedoch nur andeutungsweise zur Geltung. Denn nach der in der Praxis teilweise von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung, vermitteln vinkulierte Kapitalanteile kein wirtschaftliches Eigentum mehr, was faktisch zu einer Abschaffung von vinkulierten Minderheitsbeteiligungen im Steuerrecht führen würde. Damit könnten z.B. Dividenden aus vinkulierten Kapitalanteilen steuerlich nur noch Mehrheitsgesellschaftern zugerechnet werden, oder, wenn kein Mehrheitsgesellschafter vorhanden ist, könnten Dividenden nicht mehr zugerechnet werden. Vinkulierte Minderheitsbeteiligungen könnten kein Betriebsvermögen sein und Veräußerungsgewinne gemäß § 17 EStG bei solchen Beteiligungen nicht mehr entstehen. » weiterlesen

Gewerblicher Grundstückshandel auch bei Notverkauf

StB Dr. Michael Best, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

StB Dr. Michael Best, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Der Gewinn aus der Veräußerung einer Immobilie kann steuerfrei sein oder aber, bei Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels, der vollen ESt und GewSt unterliegen. Nach Auffassung des BFH (Urteil vom 27. 9. 2012 – III R 19/11, DB 2013 S. 1152) liegt ein gewerblicher Grundstückshandel selbst dann vor, wenn die Veräußerung der Immobilie nachweislich in einer Notsituation erfolgte.

Der Gewinn aus einer im Privatvermögen gehaltenden Immobilie ist grundsätzlich steuerfrei. Dies gilt insbesondere, wenn die Immobilie privaten Wohnzwecken dient. Allerdings gibt es hiervon zwei Ausnahmen: Wenn zwischen Kauf und Verkauf der Immobilie weniger als 10 Jahre liegen (und die Immobilie nicht privaten Wohnzwecken dient), handelt es sich um einen voll steuerpflichtigen Spekulationsgewinn nach § 23 EStG. Die zweite Ausnahme, gewerblicher Grundstückshandel, beruht auf Richterrecht. Liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor, so sind alle Gewinne, die dieser gewerblichen Tätigkeit zuzuordnen sind, sowohl einkommensteuer- als auch gewerbesteuerpflichtig. » weiterlesen

Neue Gestaltungsmöglichkeit bei Arbeitnehmer-Aktienoptionen

RA/StB Dr. Barbara Koch-Schulte, P+P Pöllath + Partners

RA/StB Dr. Barbara Koch-Schulte,  Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Manchmal meint es der BFH ja doch gut mit den Stpfl. So geschehen am 18. 9. 2012, als der 6. Senat sein Urteil (VI R 90/10, DB 2013 S. 212) zur Verwertung von Arbeitnehmer-Aktienoptionen bei Übertragung auf eine GmbH sprach. Wie immer stellt sich dabei jedoch die Frage, was in der Praxis von einer solchen Entscheidung übrig bleibt.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger war Geschäftsführer einer GmbH und als solcher erfolgreich tätig. Daher gewährte ihm sein Arbeitgeber mit Vertrag vom 29. 10. 2002 Optionen für den Erwerb von 15.000 Stückaktien der A-AG zum Preis von 0,65 € je Aktie. Die Optionen konnten zwischen dem 1. 1. 2004 und dem 10. 1. 2005 ausgeübt werden. Der Optionsvertrag berechtigte den Kläger, seine Rechte und Pflichten daraus auf die von ihm zu 100% gehaltene Z-GmbH zu übertragen. Die Z-GmbH (in 2000 gegründet) hielt in den Jahren 2002 bis 2005 auch Anteile an der Arbeitgebergesellschaft des Klägers und Anteile an einem Geldmarktfonds. Andere Verfügungen über das Optionsrecht waren unzulässig. Mit Schreiben vom 29. 11. 2002 übertrug der Kläger seine Optionen auf die Z-GmbH. Dafür hatte die Z-GmbH 0,10 € pro zu erwerbender Aktie zu zahlen (Kurswert der A-Aktie zu diesem Zeitpunkt 1,84 €). Am 9. 1. 2004 übte die Z-GmbH die Optionen aus (Kurswert je Aktie 5,41 €). Am 15. 1. 2004 überwies die Z-GmbH den Betrag von 1.500,00 € aus dem Erwerb der Optionen an den Kläger. Das Finanzamt erfasste in 2004 einen Betrag von 71.400,00 € als Einkünfte des Klägers aus nichtselbstständiger Arbeit. Dieser Betrag entspricht exakt dem Gewinn aus der Ausübung der Optionen abzüglich des gezahlten Basispreises von 0,65 € pro Aktie. » weiterlesen

Besteuerung von Trust-Ausschüttungen an inländische Begünstigte – Doppelbesteuerung durch Einkommen- und Schenkungsteuer?

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die einkommen- und schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines ausländischen Trusts an inländische Begünstigte ist durch die Rspr. noch nicht abschließend geklärt und im Schrifttum nach wie vor umstritten. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 27. 9. 2012 (II R 45/10, BFH/NV 2013 S. 136 = DB0557096) hat der zweite Senat des BFH nun entschieden, dass Trust-Ausschüttungen grds. der SchenkSt unterliegen. Bedauerlicherweise enthält dieses Urteil allerdings keine Aussage zum Konkurrenzverhältnis der SchenkSt zur ESt in dieser Konstellation. Eine Doppelbesteuerung der Ausschüttungen durch ESt und SchenkSt, wie sie im Schrifttum zum Teil für möglich gehalten wird, wäre jedoch systemwidrig. Vielmehr muss die ESt in diesem Fall aus systematischen Gründen zurücktreten. » weiterlesen

Der Begriff der wesentlichen Beteiligung (§ 17 EStG) wird veranlagungszeitraumbezogen betrachtet

RA/WP/StB Jens Scharfenberg, Partner bei MDS MÖHRLE, Hamburg

§ 17 EStG regelt die Steuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die sich im Privatvermögen befinden. Voraussetzung der Steuerpflicht ist, dass die Beteiligung des Veräußerers innerhalb der letzten fünf Jahre bestimmte Wesentlichkeitsgrenzen überschritten hat. Die Beteiligungsgrenze lag bis einschließlich 1998 bei mehr als 25%. Mit Wirkung ab dem Vz. 1999 wurde sie auf mindestens 10% gesenkt, um dann ab dem Vz. 2002 erneut (auf mindestens 1%) gesenkt zu werden. Angesichts der wiederholten Verschärfungen entspricht es beinahe einer Gesetzmäßigkeit, dass die Auslegung des Tatbestandsmerkmals „innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft wesentlich beteiligt“ in den Übergangszeiträumen zu Streitigkeiten zwischen der Finanzverwaltung auf der einen und Stpfl. auf der anderen Seite führen musste. » weiterlesen

Mindestbesteuerung: „recht und billig“

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Urteile des I. und des IV. BFH-Senats zur Mindestbesteuerung im Spätsommer 2012 (Urteil vom 22. 8. 2012 – I R 9/11, DB 2012 S. 2785, zu § 10d EStG; vom 20. 9. 2012 – IV R 29/10, DB 2012 S. 2789; IV R 36/10, DB0560515, beide zu § 10a GewStG)  mögen für viele enttäuschend gewesen sein. Der BFH hält die Mindestbesteuerung nicht für verfassungswidrig. Dennoch lassen beide BFH-Senate Raum für eine vollständige Verlustverrechnung in Einzelfällen. Welche Fälle sind es, in denen Stpfl. bei der ESt bzw. KSt und/oder bei der GewSt weiter auf eine vollständige Verlustverrechnung dringen können? Wie können Nachteile vermieden werden – praktisch und verfahrensrechtlich? » weiterlesen