Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit des Rechtsnachfolgers?

RA FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei P + P Pöllath+Partners, Berlin

In dem nunmehr anhängigen Verfahren (Az.: II R 15/11) hat der BFH darüber zu entscheiden, ob die Einkommensteuer für das Todesjahr des Erblassers eine Nachlassverbindlichkeit des Rechtsnachfolgers darstellt. Der überwiegende Teil des Schrifttums kritisiert seit einiger Zeit die mögliche kumulative Besteuerung des mit einer latenten Einkommensteuerschuld belasteten Vermögens sowohl mit Erbschaft- als auch mit Einkommensteuer. Gleichwohl entschied das Niedersächsische FG am 23. 2. 2011, dass die Einkommensteuer des Todesjahres des Erblassers selbst dann nicht als Nachlassverbindlichkeit im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung abgezogen werden kann, wenn der Erblasser am 31. Dezember um 0:15 Uhr verstirbt (Az.: 3 K 332/10). » weiterlesen

Wird die Pkw-Privatnutzung zu hoch besteuert?

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Unternehmer, Freiberufler, Landwirte sowie Gesellschafter einer KG, OHG oder GbR dürfen ihre Privatfahrten pauschal beim Finanzamt abrechnen, wenn sie den Pkw mehr als 50% für betriebliche Zwecke verwenden. Ansonsten müssen sie sich die lästige Arbeit machen, ein Fahrtenbuch zu führen. Viele setzen jedoch ohne Mühe pro Monat ein Prozent vom offiziellen Listenpreis des Herstellers ansetzen, wenn sie einen Wagen maximal bis zu 49,9% für Freizeit, Urlaub oder Fahrten durch Familienangehörige verwenden. Dann lassen sich sämtliche Kfz-Kosten als Betriebsausgaben absetzen und die hierin erhaltene Vorsteuer wird vom Finanzamt in voller Höhe erstattet. Im Gegenzug muss ein Gewinnzuschlag auf Basis des Autoneupreises erfolgen. Für die Strecke von der Wohnung zur Firma ist ebenfalls der Listenpreis Bemessungsgrundlage und es muss monatlich ein Anteil versteuert werden. » weiterlesen

Ertragsteuerliche und gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung

RA/StB/FAStR Prof. Dr. Jochen Lüdicke, Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Düsseldorf

Der Gesetzgeber hat im Jahre 2003 die unbeschränkte Verrechnung von Verlusten bei der Einkommensteuer in § 10d EStG, der Körperschaftsteuer in § 8c KStG (alt) und der Ge­wer­be­steuer in § 10a GewStG durch die Einführung einer Mindestbesteuerung eingeschränkt und einen Ausgleich nur in Höhe beschränkter Beträge (in der Regel rund 1 Mio. €) zugelassen.  Die Regelung sollte nur eine Streckung der Verluste, nicht aber einen endgültigen Ausschluss der Verlustverrechnung zur Sicherung des Steueraufkommens bewirken.

» weiterlesen

Verbilligte Vermietung einer Wohnung wird steuerlich vereinfacht

StB Dr. Michael Best, Partner      bei P + P Pöllath & Partners, München

Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 23. 9. 2011 das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVerG) verabschiedet und der Bundesrat hat am selben Tag zugestimmt. Eine der Neuregelungen betrifft § 21 Abs. 2 EStG. Danach gilt eine dauerhafte Wohnraumvermietung nun stets als vollentgeltlich (d. h. voller Werbungskostenabzug) wenn das Entgelt mindestens 66% der ortsüblichen Miete beträgt. Im Einkommensteuergesetz ist der Fiskus nur an Tätigkeiten interessiert, die zu einem Überschuss führen. Die Geltendmachung von Verlusten ist in vielen Vorschriften eingeschränkt, teilweise so weitgehend, dass sich die Frage stellt, ob der Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit noch abgebildet wird. » weiterlesen

Medienfonds erneut auf dem Prüfstand oder nur ein Sturm im Wasserglas?

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei Pöllath + Partners, Berlin

Zwischen 1998 und 2005 haben mehr als 250.000 Anleger mehr als  15 Mrd. € in Medienfonds investiert; gut 6 Mrd. € flossen in leasingähnliche Strukturen. Da das Gesetz keine Aktivierung der Herstellungskosten selbst hergestellter Filme erlaubt, führen die Kosten zu sofort abzugsfähigem Aufwand. Daraus sich ergebende Verlustzuweisungen spart Steuern im Jahr der Zeichnung des Engagements, jedoch nur vorübergehend. Denn Grundvoraussetzung für eine steuerliche Anerkennung ist die Absicht, über die Laufzeit des Engagements einen Totalgewinn zu erzielen. Die Gewinnbesteuerung wird also nur in die Zukunft verschoben; bei Medienfonds ganz überwiegend an das Ende einer in der Regel fest vereinbarten Laufzeit der Lizenzverträge. » weiterlesen

Zum Steuerabzug der Kosten für die universitäre Bildung

Jun.-Prof. Dr. iur. Heribert M. Anzinger, Darmstadt

Was ist der Zweck eines universitären Studiums? Diese Frage hat die einschneidenden Stu­dien­reformen der letzten Jahre ebenso begleitet wie den po­litischen Diskurs um die Recht­fertigung von Studien­gebühren. Im Steuerrecht war sie erneut Gegenstand einer Entschei­dung des BFH vom 28. 7. 2011 (VI R 7/10, DB 2011 S. 1836). Streitig war, ob Aufwendungen für ein Erststudium nach Schulabschluss vorweg­genom­mene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit darstellen. Die ständige Rechsprechung hatte bis 2002 die berufliche Veranlassung der Ausbildungsauf­wen­dun­gen für einen erstmaligen oder neuen Beruf verneint, den Zweck eines Studiums in der persön­lichen Selbstverwirk­lichung verortet und das Ziel eines Studiums vordergründig in der Er­lan­gung einer gesell­schaftlichen Stellung gesehen.

» weiterlesen

Lebensversicherungsprämien als Betriebsausgaben einer Personengesellschaft

Der BFH hatte jüngst darüber zu entscheiden, ob Ansprüche und Verpflichtungen aus Kapitallebensversicherungsverträgen dem Betriebsvermögen einer Personengesellschaft zugerechnet werden können (BFH-Urteil vom 3. 3. 2011 – IV R 45/08, DB 2011 S. 1083). Die Entscheidung ist von erheblicher praktischer Bedeutung, da Lebensversicherungen bei personenbezogenen, mittelständischen Unternehmen nicht nur den Praxisausfall kompensieren oder die Versorgungsleistung an Hinterbliebene sicherstellen soll, sondern auch zur Absicherung betrieblicher Darlehen abgeschlossen und ggf. als Tilgungsinstrumente genutzt werden. » weiterlesen

Steuerhilfe für Griechenland-Anleger

StB Stefan Renger, Noerr LLP, Düsseldorf

Die Regeln für die Abgeltungsteuer sind komplex – bieten aber auch manch überraschende Gestaltungsmöglichkeit, um die Steuerbelastung des Steuerpflichtigen deutlich zu senken. Erzielt der Steuerpflichtige positive Kapitalerträge, ist es sein Ziel, dass diese Erträge nur der Abgeltungsteuer von 25% und nicht etwa dem höheren Spitzensteuersatz unterliegen. Der Gesetzgeber hat jedoch Abwehrvorkehrungen getroffen, um zu verhindern, dass bei der – leicht gestaltbaren – Fremdfinanzierung eines Unternehmens durch den Gesellschafter ein Vorteil aus der Steuersatzspreizung entsteht. Deshalb unterliegen Zinsen, die ein Gesellschafter von seiner GmbH für die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens erhält, nicht der Abgeltungsteuer, sondern dem normalen Einkommensteuersatz. » weiterlesen