Steuervereinfachung – ohne Konzept, aber besser als nichts

In einer großen Tageszeitung wurden die Steuerberater einmal als Dschungelkönige bezeichnet, die sich im Gestrüpp des Steuerrechts auskennten und sich dadurch ein gutes Auskommen sicherten, dass sie die im Dschungel Verlorenen hindurchführten. So sehr auch die Kompliziertheit beklagt wird und quer durch alle politische Parteien der Ruf nach Steuervereinfachung ertönt, so minimal, ja geradezu vernachlässigungswert sind die Fortschritte, die in den letzten Jahren erzielt wurden. Zwar gab es spektakuläre Entwürfe und Visionen – angefangen von der 25%-igen flat tax eines Paul Kirchhof bis zur Bierdeckelsteuererklärung eines Friedrich März – sie waren aber weit von der politischen Umsetzbarkeit entfernt. Zum Jahreswechsel trat aber nun das BMF auf den Plan und präsentierte den Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes. Steht also jetzt der große Wurf an, der uns eine durchgreifende Vereinfachung bringen wird? » weiterlesen

Entstrickung – Verstrickung: Chance oder Risiko?

Nachdem ich Ihnen letzte Woche die dogmatischen Brüche der deutschen Ent- und Verstrickungsbesteuerung beschrieben habe, möchte ich heute die ebenfalls aufgezeigten Asymmetrien wieder aufgreifen. Welche Konsequenzen sich dabei für die Beratungspraxis ergeben und welche Ansätze sich für eine Steuerplanung ergeben können, soll an einem kleinen Praxisfall deutlich gemacht werden.

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“Absicht“ im Steuerrecht

RA StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei Pöllath + Partners, München

Ab 2011 werden sich GmbH-Gesellschafter in bestimmten Fällen nach der Motivation ihrer Beteiligung fragen lassen müssen. Auf die im Strafrecht entwickelte Dogmatik zu den Formen des Vorsatzes wird zurückgegriffen werden können. Denn mit dem JStG 2010 kann es für die vollständige Geltendmachung eines Veräußerungsverlustes darauf ankommen, ob ein Steuerpflichtiger die Absicht hatte, aus einer GmbH-Beteiligung Dividenden oder Veräußerungserlöse zu erzielen. » weiterlesen

Zur Sinnhaftigkeit von Sondervergütungen bei Personengesellschaften

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei FGS, Bonn

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei FGS, Bonn

Die Personengesellschaftsbesteuerung in Deutschland zeigt „vielfältige Blüten“, die aus internationaler Sicht häufig recht „eigenwillig“ erscheinen. Sondervergütungen, die eine Personengesellschaft an ihren Gesellschafter leistet – der Steuerrechtler spricht von Mitunternehmerschaft und ihren Mitunternehmern – sind ein klassisches Beispiel dafür: Sie mindern zwar als Tätigkeitsvergütungen, Darlehenszinsen oder Mietaufwendungen einerseits den Steuerbilanzgewinn der Personengesellschaft; auf der zweiten Gewinnermittlungsstufe werden sie dann aber wieder hinzugerechnet und der Gewerbesteuer unterworfen. So sieht es § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG vor. » weiterlesen

DBA: Sondervergütungen sollen immer Unternehmensgewinne sein – was hilft’s?

RA StB Wolfgang Tischbirek LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Frankfurt/M.

Auf dem Gebiet der internationalen Besteuerung der Gesellschafter von Personengesellschaften setzt der BFH seine Rechtsprechungslinie unbeirrt fort und ist damit weiter dabei, das nach langen Diskussionen erst unter dem 16. 4. 2010 erlassene ausführliche BMF-Schreiben zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Personengesellschaften gehörig auseinanderzunehmen. Nachdem bereits kaum ein Monat nach Herausgabe des Erlasses die Position der Finanzverwaltung, die Fiktionen des nationalen deutschen Steuerrechts im Bereich der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft bzw. der gewerblichen Infektion von Einkünften schlügen auf das Abkommensrecht durch, vom BFH konterkariert worden war, ereilte nur ein knappes halbes Jahr später die vom Fiskus propagierte Behandlung von Sondervergütungen im Inbound-Fall dasselbe Schicksal – und das, obwohl der Fiskus zuvor noch versucht hatte, seine Position durch eine Gesetzesänderung zu retten. » weiterlesen

Anteilsbewertung früher unwesentlicher Anteile zur Sicherung der Steuerfreiheit

Mit seiner Entscheidung vom 7. 7. 2010 hat der 2. Senat des BVerfG entschieden, dass die rückwirkende Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze  in § 17 EStG von 25% auf 10% bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen des Vertrauensschutzes unvereinbar ist. Wertsteigerungen, die bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am 31. 3. 1999 entstanden sind und die bei einer Veräußerung bis zu diesem Zeitpunkt nach der zuvor geltenden Rechtslage steuerfrei hätten realisiert werden können, dürfen auch bei einer späteren Veräußerung nicht der Steuer unterworfen werden. » weiterlesen

Von der enttäuschten Hoffnung auf einfache und verständliche Steuergesetze

Steuergesetze können gut verständlich und einfach sein; sie können, aber meist sind sie es nicht. Ein Beispiel für eine kurze und für jedermann nachvollziehbare Gesetzesformulierung ist § 4 Abs. 4 EStG: „Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind“. Die Vorschrift ist schon recht alt, sie findet sich gleichlautend bereits im Einkommensteuergesetz aus dem Jahre 1934 und ist seltsamerweise ein unverändert schlanker Absatz einer Norm, die im Laufe der Jahre stets zugenommen hat. 1982, als Ludwig Schmidt die 1. Auflage seines Einkommensteuergesetzes herausgab, hatte § 4 EStG sechs Absätze und umfasste in der Beck‘schen Textausgabe weniger als zwei Seiten, heute hat die Vorschrift zehn Absätze und umfasst mehr als fünf Druckseiten. » weiterlesen

Der teure Euro

RA StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei Pöllath + Partners, München

Ein Unternehmer musste im Jahr 2004 seine GmbH, der es vermutlich schlecht ging, für einen symbolischen Kaufpreis von 1 € verkaufen. Dieser € wurde ausweislich des Vertrages sogar bezahlt. Der Unternehmer hatte die GmbH 14 Jahre zuvor für 70.000 DM erworben und jedenfalls seit 2001 keine Dividenden daraus erzielt. Er hoffte, den Verlust von knapp 70.000 DM vollständig steuerlich geltend machen zu können. Finanzamt und FG Düsseldorf (Urteil vom 9. 7. 2010 – 1 K 337/07 E, DB 2010 S. 2201 [LS]) versagten ihm dies, lediglich die Hälfte seines Verlustes wurde zum steuerlichen Abzug zugelassen. Was war geschehen? » weiterlesen