Fallstrick beim streitigen Ausscheiden aus einer Personengesellschaft

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Der Gesellschafter eine Personengesellschaft versteuert seinen Gewinnanteil, auch wenn er ihn nicht entnehmen kann. Dieser steuerliche „Normalfall“ bekommt eine besondere Spannung, wenn ein Gesellschafter aus der Personengesellschaft ausscheidet und sein Gewinnanspruch aufgrund von Streitigkeiten für eine längere Zeit nicht ausbezahlt wird. Der BFH hat unlängst (Urteil v. 15. 11. 2011 – VIII R 12/09, DB 2012 S. 23) diese allgemeinen Grundsätze bestätigt. Das gibt Anlass, über die Ausgestaltung von Steuerklauseln in Gesellschaftsverträgen noch einmal nachzudenken. » weiterlesen