Weitere Steuersatzerhöhungen bei der Grunderwerbsteuer ab 2011/2012

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei Pöllath + Partners, Berlin

Seit 1997 betrug in allen Bundesländern der maßgebliche Grunderwerbsteuersatz 3,5%, in den 14 Jahren zuvor nur 2%. Auch 3,5% Grunderwerbsteuer klingt zunächst „harmlos“, ist aber viel, absolut und auch relativ, insbesondere bei notleidenden Immobilien, Zwangsverkäufen und Verlusten für die Verkäufer und die fremdfinanzierenden Banken. Wenn Immobilien heute unter ihrem nicht selten zu hohen Einstandspreis verkauft werden (müssen) und Geld – trotz aktuell niedrigen Zinsniveaus – schwer zu beschaffen ist, sind 3,5% auf den Kaufpreis oft nicht finanzierbar. » weiterlesen