Ein Dauerbrenner: Gewerbesteuerpflicht von Immobiliengesellschaften bei Einschaltung von Dienstleistern – Schafft der BFH nun Klarheit?

StB/Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Oliver Braatz, Geschäftsführer bei mensching plus Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hamburg

Insbesondere bei Investitionen mit grenzüberschreitenden Strukturen in Immobilien, die in Deutschland belegen sind, gibt es seit vielen Jahren ein Thema, welches bei Betriebsprüfungen immer wieder zu Diskussionen bzw. Feststellungen führt: Begründet eine (ausländische) Immobiliengesellschaft eine Betriebsstätte in Deutschland, die zu einer Gewerbesteuerpflicht führt, wenn bestimmte Tätigkeiten vom Eigentümer auf eine Dienstleistungsgesellschaft (z.B. Asset Manager oder Hausverwalter) übertragen werden? Diese Fragestellung kann auch für den reinen Inlandsfall eine steuerliche Relevanz haben. In einer am 11.08.2022 veröffentlichten Entscheidung hat sich der BFH (Urteil vom 23.03.2022 – III R 35/20) zu dieser Frage geäußert und seine bisherige Rechtsprechung zu dieser Thematik weiter konkretisiert. Nicht nur in der Immobilienbranche dürfte dieses Urteil einiges an Aufmerksamkeit erfahren. » weiterlesen