Der Gesetzgeber verfolgt das umweltpolitische Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2020 um bis zu 40% zu senken. Bei Kraftfahrzeugen sollen durch Kaufpreiszuschüsse, Befreiung von der Kfz-Steuer sowie durch lohnsteuerliche Privilegien Anreize geschaffen werden. Für E-Bikes gelten ebenfalls lohnsteuerliche Vereinfachungen. Flankierend zur E-Mobilität hat der Gesetzgeber ein insgesamt 300 Mio. Euro schweres Förderprogramm zum Auf- bzw. Ausbau der notwendigen Ladeinfrastruktur aufgelegt. Zu den steuerlichen Anreizen zählen zum einen Zuschüsse bei der Anschaffung, wie auch eine Kfz-Steuerbefreiung und Erleichterungen bei der Sachbezugsversteuerung im Falle der Privatnutzung eines zum Firmenvermögen zugeordneten Fahrzeugs. » weiterlesen