Immer häufiger kommt es in der Praxis vor, dass Schenkungen oder Erbfälle mehr als nur eine Jurisdiktion berühren, weil Steuerpflichtige zunehmend internationaler agieren. Nicht selten unterliegen derartige unentgeltliche Vermögensübertragungen dann sowohl im In- als auch im Ausland der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, bleibt dem Steuerpflichtigen dann nicht selten nur noch ein Rückgriff auf nationale Anrechnungsnormen. Für die deutsche Erb- und Schenkungsteuer sieht § 21 ErbStG eine Anrechnungsmöglichkeit vor. Am 04.05.2022 erging durch das FG Düsseldorf (Az.: 4 K 2501/21 Erb) ein Urteil zu dieser praxisrelevanten Vorschrift. Die Entscheidung ist mittlerweile in Rechtskraft erwachsen und soll daher Anlass für diesen Beitrag sein. » weiterlesen