Im Rahmen der eigenen Altersversorgung sind Lebensversicherungen ein weitverbreitetes Vorsorgeinstrument, das oftmals zugleich die Absicherung von Angehörigen im Erbfall gewährleisten soll. Zivilrechtlich handelt es sich um einen Vertrag zugunsten Dritter, der zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung zugunsten des Begünstigten geschlossen wird. Anders als bei klassischen Lebensversicherungen wird der Versicherungsanspruch bei einer Lebensversicherung mit sog. Termfix-Klausel nicht bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses (üblicherweise beim Tod des Versicherungsnehmers) fällig, sondern nach Beendigung einer festgelegten Vertragslaufzeit. Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit der zugunsten seiner Angehörigen abgeschlossenen Termfix-Lebensversicherung, stellt sich die Frage nach den erbschaftsteuerlichen Folgen. Hiermit hat sich das FG Köln unlängst auseinandergesetzt (Urteil vom 30.01.2019 – 7 K 1364/17). Die Entscheidung offenbart zwei erbschaftsteuerliche Fallsticke, über die Begünstigte von Termfix-Versicherungen im Erbfall stolpern können. » weiterlesen