Besteuerung eines durch Erbanfall erworbenen Pflichtteilsanspruchs

RA Dr. Christoph Philipp, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Das Erbschaftsteuerrecht ist weitgehend zivilrechtlich geprägt. Bei der Besteuerung von Pflichtteilsansprüchen weicht das Erbschaftsteuerrecht jedoch bewusst vom Zivilrecht ab. Nach einer Entscheidung des BFH vom 07.12.2016 (II R 21/14, RS1233198) kann ein geerbter Pflichtteilsanspruch selbst dann der Erbschaftsteuer unterliegen, wenn er nicht geltend gemacht wird. Damit entsteht die Erbschaftsteuer bereits mit dem Tode des Pflichtteilsberechtigten, ohne dass es auf die Geltendmachung des Anspruchs durch dessen Erben ankommt. Daher sollten Erben überprüfen, ob im Nachlass des Erblassers auch nicht geltend gemachte Pflichtteilsansprüche enthalten sind. » weiterlesen