Die Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 und ihre Auswirkungen

RA/FAStR Elke Volland, Rödl & Partner, Nürnberg

Das BMF hat am 20.12.2018 den lang erwarteten Entwurf der neuen Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 (ErbStRE 2019) veröffentlicht. Mit einem Inkrafttreten der Richtlinien wird im Frühsommer 2019 gerechnet. Der ErbStRE 2019 erläutert auf 98 Seiten die Auffassung der Finanzverwaltung zur einheitlichen Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts und der dazu notwendigen Regelungen des Bewertungsrechts. Für die Unternehmensnachfolge sind insbesondere die Ausführungen zur Besteuerung von Unternehmensvermögen nach den §§ 13a, 13b, 13c und 28a ErbStG relevant. Eine Mehrzahl der Änderungen ist zu Lasten der Steuerpflichtigen ausgefallen. Einige der für die Praxis wesentliche Änderungen werden nachfolgend aufgegriffen. » weiterlesen

Erbschaftsteuer für Unternehmensvermögen: Kompromisslösung zur Erbschaftsteuer-Reform ist da

RA/StB/FAStR Dr. Götz T. Wiese, WIESE LUKAS, Hamburg

RA/StB/FAStR Dr. Götz T. Wiese, WIESE LUKAS, Hamburg

Der Kompromiss zur Erbschaftsteuer-Reform (vgl. dazu Lüdicke, DB1207569), auf den sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD am 19.06.2016 geeinigt haben und den der Finanzausschuss am 22.06.2016 beschlossen hat, scheint den Forderungen der Wirtschaft und insbesondere der Unternehmensverbände weitgehend entgegen zu kommen. Das Konzept der Begünstigung von Betriebsvermögen wurde aufrechterhalten, mit einer Begrenzung der Höhe nach und ergänzenden Korrekturen des Regierungsentwurfs vom 08.07.2015 (DB0707996; vgl. dazu auch Bockhoff/Eick, DB 2015 S. 1685). Aber die Neuregelung hat vor allem zwei entscheidende Schwachstellen: » weiterlesen