Die Familiengenossenschaft als Instrument der Vermögensnachfolge?

RA Christian Kempges, Associate bei POELLATH, Berlin

Im Rahmen der Vermögensnachfolgeplanung vermögender Privatpersonen stellt sich fast immer die Frage nach der individuellen optimalen Vermögensnachfolgestruktur. Der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) wurde hierbei bislang weniger Beachtung geschenkt. Aus dem ersten Impuls heraus scheint sich hingegen der genossenschaftliche „Selbsthilfecharakter“ gerade für die Vermögensnachfolge anzubieten. Denn wem möchte man mehr helfen als sich und seiner Familie? Erst bei einem genaueren Hinsehen fällt auf, dass die Genossenschaft eher selten das Instrument der Wahl sein dürfte. » weiterlesen

Unternehmensnachfolge – aktuelle steuerrechtliche Aspekte

RA/StB/FBIntStR Prof. Dr. Christian Rödl, Vorsitzender der Geschäftsleitung, Geschäftsführender Partner und RA/FAStR Elke Volland, Partnerin bei Rödl & Partner, Nürnberg

Aktuellen Studien zufolge (unter anderem DIHK) wird die Suche nach Unternehmensnachfolgern immer schwieriger – nicht zuletzt durch Krisen und die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die aktuelle Energiekrise wird diese Situation zusätzlich verschärfen. Es gilt im Nachfolgeprozess die unternehmerischen Interessen der jüngeren Generation zu beachten; diese sind möglicherweise nicht mehr ausschließlich auf das eine Familienunternehmen gerichtet, sondern auf mehrere unternehmerische Investments. Diese können in einer Familienholding gebündelt werden, wobei ökonomische, rechtliche und steuerliche Hürden zu bewältigen sind, aber auch Chancen für ein künftiges verändertes Unternehmertum schaffen. » weiterlesen

Nachteile durch Verpachtung von Grundstücken zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen – Reaktion des Gesetzgebers notwendig!

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin bei Möhrle Happ Luther sowie Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV. e. V.), Hamburg

Ein Element der Energiewende ist die Nutzung erneuerbarer Energien. Eine Möglichkeit zur Stromversorgung aus erneuerbaren Energien bieten dabei Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen. In der Praxis hat sich dafür ein Modell entwickelt, bei dem Land- und Forstwirte ihre Flächen an Dritte vermieten, die auf diesen Flächen dann die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien errichten, diese betreiben und nach Ablauf der vereinbarten Pachtzeit diese zurückbauen. Dabei werden diese Flächen zum Teil von den Land- und Forstwirten weiterhin landwirtschaftlich bewirtschaftet (sog. Agri-Photovoltaikanlagen), zum Teil auch gar nicht mehr. Die Möglichkeit durch sog. Freiflächen-Photovoltaikanlagen Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, hat für die Land- und Forstwirte jedoch einen steuerlichen Haken, der sich in der Erbschaft- und Schenkungsteuer verbirgt. Der Gesetzgeber ist daher gefordert, wie auch in § 9 GewStG, durch eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu reagieren, damit dieser Baustein der Freiflächen-Photovoltaikanlagen auch seinen Beitrag zur Energiewende leisten kann. » weiterlesen

Erneute Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuergesetzes? – Der 90%-Test auf dem Prüfstand

StB/Dipl.-Kfm. Ricardo Fischnaler, LL.M., Partner und Christoph Samen, LL.B., Professional bei der WTS Steuerberatungsgesell-schaft mbH, Köln.

Mit Urteil vom 24.11.2021 kam das FG Münster entgegen der Sichtweise der Finanzverwaltung zu dem Ergebnis, dass der sog. 90%-Test (Verwaltungsvermögenstest) i.S.d. § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG nach dem Gesetzeswortlaut zu mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtsfolgen führen würde (Az.: 3 K 2174/19 Erb). Das FG löste diesen Verfassungskonflikt durch eine teleologische Reduktion der Vorschrift. » weiterlesen

Nanos gigantum umeris insidentes – Drei Corollarien zum Begriff der Entgeltlichkeit

RA Dr. Michael Tischendorf, Maître en droit, Senior Associate bei POELLATH, München

„Obwohl das deutsche Steuerrechtssystem ein Vielsteuersystem ist, gibt es kein entwickeltes Konkurrenzsystem.“ Dieser kurze Satz enthält bereits die vollständige Beschreibung eines der wohl drängendsten Kernprobleme des deutschen Steuerrechts. Er stammt von Georg Crezelius, der am 23.10.2021 verstorben ist (ZEV 2015 S. 392). Crezelius hat es natürlich nicht bei einer bloßen Problemfeststellung belassen, sondern – im Gegenteil – Entscheidendes dazu beigetragen, dass wir heute besser in der Lage sind, tatbestandliche Überlappungen im Interesse einer gleichmäßigen Besteuerung aufzulösen. Dies gilt im Besonderen für das Verhältnis der Einkommen- zur Erbschaft- und Schenkungsteuer. Im Folgenden sollen einige Überlegungen von Crezelius aufgegriffen werden, um in diesem Licht sodann drei aktuelle Problemfälle zu besprechen. Es wird sich zeigen, dass das Nebeneinander von Einkommensteuer einerseits und Erbschaft- und Schenkungsteuer andererseits beherrschbar wird, sobald man sich Klarheit über den dieses Verhältnis ordnenden Begriff der Entgeltlichkeit verschafft hat. Alles Weitere ergibt sich dann wie von selbst. » weiterlesen

Erlassbescheide im Rahmen der Verschonungs-bedarfsprüfung nach § 28a ErbStG – vor unklaren Nebenbestimmungen wird gewarnt!

RA/StB Dr. Martin Liebernickel, Partner bei POELLATH, Frankfurt/M.

Seit Jahresbeginn 2022 werden durch die Finanzverwaltung erstmals Erlassbescheide im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG erteilt. Hier sollte besonderes Augenmerk auf die Nebenbestimmungen im Erlassbescheid gelegt werden, da Säumniszuschläge möglicherweise rückwirkend entstehen. » weiterlesen

Teleologische Reduktion des sog. Einstiegstests nach § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG bei der Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen

StB Sabrina Dotterweich, Associate bei POELLATH, München

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer kann unternehmerisches Vermögen in Deutschland grundsätzlich steuerbegünstigt übertragen werden. Um jedoch überhaupt von der Begünstigung zu profitieren, muss zunächst die Hürde des sog. Einstiegstests (90%-Test) gemeistert werden, § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG. Der Einstiegstest folgt dabei bisher dem sog. Alles-oder-Nichts-Prinzip. Beträgt der modifizierte Wert des Verwaltungsvermögens mindestens 90% des gemeinen Werts des grundsätzlich begünstigungsfähigen Vermögens, unterliegt die Übertagung – unabhängig von der Zusammensetzung des Vermögens – in voller Höhe der Besteuerung. Dies führt in der Praxis oftmals zu wirtschaftlich nicht nachvollziehbaren Ergebnissen. Das FG Münster hat nun mit einem am 17.01.2022 veröffentlichten Urteil (3 K 2174/19 Erb) entschieden, dass der Einstiegstest bei Übertragungen von Kapitalgesellschaftsanteilen im Wege der teleologischen Reduktion dahingehend einschränkend auszulegen ist, dass er bei einer originär gewerblichen Kapitalgesellschaft nicht zur Anwendung kommt. » weiterlesen

(Drohende) Nachversteuerung mit Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer infolge von Corona-Insolvenzen

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin, und RA/StB/FAStR Dipl.-Kfm. Dr. Ulrich Möhrle, Partner, sind bei MÖHRLE HAPP LUTHER mbB in Hamburg tätig.

Die Corona-Krise wirkt sich auf das gesamte Wirtschaftsleben aus und wird zwangsläufig auch zu zahlreichen Insolvenzen von Unternehmen führen. Soweit für diese Unternehmen noch die sog. Nachbehaltensfrist i.S.d. § 13a Abs. 6 ErbStG aufgrund einer Schenkung oder eines Erwerbs des Unternehmens von Todes wegen läuft, kann es in Folge der Insolvenz oder Aufgabe des Unternehmens zu einer Nachversteuerung mit Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer kommen, obgleich das Unternehmen an Wert verloren hat oder sogar nicht mehr besteht. Für den Unternehmer in jedem Fall eine unangenehme Folgewirkung, die ihn auch in die persönliche Insolvenz treiben kann. » weiterlesen