Depotumschichtungen und Verschmelzungen können zu Erbschaft- und Schenkungsteuer führen

StB/Dipl.-Kfm./LL.M. Ricardo Fischnaler ist Director bei der WTS Steuer-beratungsgesell-schaft mbH in Köln.

Mit fünf Urteilen, jeweils vom 22.01.2020 (II R 8/18, II R 13/18, II R 18/18, II R 21/18 und II R 41/18), hat der II. Senat des BFH zu der Frage Stellung genommen, ob Umschichtungen innerhalb eines Wertpapierdepots (sog. Aktivtausch) zu jungem Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG a.F. führt, das erbschaft- und schenkungsteuerlich nicht begünstigt und somit voll steuerpflichtig ist. Diese Frage hat der II. Senat des BFH in allen Streitfällen bejaht und damit die profiskalische Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt. » weiterlesen

Ausschluss der Begünstigung in der Erbschaftsteuer trotz Vorliegens der Voraussetzungen einer Vollverschonung?

RA Laurenz Lipp, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Der sog. 90%-Verwaltungsvermögenstest (kurz: 90%-Test) spielt eine entscheidende Rolle bei der Frage, ob unternehmerisches Vermögen erbschaftsteuerlich steuerbegünstigt übertragen werden kann. Er bildet dabei eine Art „Einstiegstest“. Nur die Anteile derjenigen Unternehmen, welche diesen Test bestehen – also weniger als 90% Brutto-Verwaltungsvermögen aufweisen –, können überhaupt an einer Steuerbegünstigung partizipieren. Scheitert der Test, unterliegen die übertragenen Beteiligungen in voller Höhe der Besteuerung, unabhängig davon, wie sich das Vermögen des Unternehmens zusammensetzt. . Der 90%-Test soll als „missbräuchlich“ empfundene Gestaltungsmodelle verhindern, durch die mittels einer nur untergeordneten originär gewerblichen Tätigkeit große Werte an Verwaltungsvermögen steuerbegünstigt übertragen werden.Der 90%-Test stieß in seiner konkreten Ausgestaltung bereits früh auf erhebliche Kritik von Seiten der Fachliteratur. In einer Entscheidung des FG Münster vom 03.06.2019 (3 V 3697/18) zur Aussetzung der Vollziehung wurden nunmehr erstmalig auch von Seiten eines Gerichts Bedenken an der Funktionsweise des 90%-Tests geäußert. Eine endgültige Entscheidung steht hier allerdings noch aus. » weiterlesen

Neues zur Besteuerung von Zuwendungen ausländischer Stiftungen und Trusts

RA Dr. Michael Tischendorf, Maître en droit, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Für Destinatäre ausländischer Stiftungen gab es unlängst gute Neuigkeiten: Mit Verfügung vom 05.03.2020 (DStR 2020 S. 599) hat sich das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt Bayern) einer Entscheidung des BFH aus dem letzten Jahr angeschlossen, wonach Leistungen ausländischer Stiftungen an inländische Destinatäre nicht der Schenkungsteuer unterliegen, sofern (i) die gewährten Leistungen satzungskonform sind und (ii) der jeweilige Begünstigte kein sogenannter „Zwischenberechtigter“ ist (BFH vom 03.07.2019 – II R 6/16, DB 2019 S. 2616; vgl. hierzu Wachter, DB 2019 S. 2430). Für die Steuerpflichtigen und ihre Berater bedeutet dies zunächst einen erfreulichen Zugewinn an Planungs- und Rechtssicherheit. Nichtsdestotrotz bleiben auch nach der Entscheidung des BFH und ihrer Umsetzung durch die Finanzverwaltung teils erhebliche Unsicherheiten. » weiterlesen

BFH: Neues zur Betriebsvermögensverschonung bei Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

RA Dr. Marcus Niermann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Der Vorbehalt eines Nießbrauchs an Gesellschaftsanteilen ist ein oft genutztes Instrument bei der Gestaltung von vorweggenommenen Erbfolgen. Der BFH hat mit Urteil vom 06.11.2019 (II R 34/16) einen weiteren Einzelfall zu dem Problemkreis entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen hierdurch die Inanspruchnahme der erbschaftsteuerlichen Begünstigungsregeln gefährdet ist. Im entschiedenen Fall war die Betriebsvermögensverschonung möglich. » weiterlesen

Vorsicht bei Übertragung des geerbten Familienheims!

RA/StB Nadja Kuner ist Counsel bei Ebner Stolz in Karlsruhe

Mit Urteil vom 11.07.2019 (II R 38/16, DB 2019 S. 2781) hat sich der BFH mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung bei Übertragung eines Familienheims von Todes wegen an den überlebenden Ehegatten beschäftigt und sich – erneut – für eine restriktive Auslegung entschieden. Aus Sicht des BFH entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend, wenn der überlebende Ehegatte das geerbte Familienheim zwar weiterhin aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs bewohnt, das Eigentum daran aber innerhalb der Frist von zehn Jahren auf einen Dritten überträgt – und zwar selbst dann, wenn dieser „Dritte“, wie im Streitfall, das eigene Kind war. Damit legt der BFH auch an die Selbstnutzung innerhalb von zehn Jahren äußerst strenge Maßstäbe an, wie er das auch jüngst in mehreren Entscheidungen u.a. zum Kriterium der „Unverzüglichkeit“ getan hat (so z.B. mit Urteilen vom 28.05.2019 – II R 37/16, BStBl. II 2019 S. 678; vom 29.11.2017 – II R 14/16, DB 2018 S. 873; vom 05.10.2016 – II R 32/15, DB 2017 S. 228 und vom 23.06.2015 – II R 39/13, BStBl. II 2016 S. 225). » weiterlesen

Erbschaftsteuerpflicht im Inland bei Vermächtniserwerb eines im Inland gelegenen Grundstücks

RA Dr. Marcus Niermann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Das FG München hat sich mit Urteil vom 10.07.2019 (4 K 174/16; vgl. dazu Wachter, DB 2019 S. 2214) zu der umstrittenen Frage positioniert, ob der Erwerb eines im Inland belegenen Grundstücks durch Vermächtnis zu einer beschränkten Erbschaftsteuerpflicht führt. Dabei hat es die Steuerpflicht bejaht und sich damit der herrschenden Auffassung im Schrifttum entgegen gestellt. » weiterlesen

Umfassende Änderungsmöglichkeiten für erbschaftsteuerliche Erlassbescheide durch das „JStG 2018“

RA/StB Dr. Martin Liebernickel, Associated Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Nach langen politischen Diskussionen wurde für Erwerbe nach dem 30.06.2016 ein neues Erbschaftsteuerrecht beschlossen (Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG vom 04.11.2016, BGBl. I 2016 S. 2464). Ergebnis der politischen Einigung war u.a., dass sogenannte Großerwerbe nur noch einer eingeschränkten erbschaftsteuerlichen Begünstigung unterliegen. Soweit Steuerpflichtige die auf das übertragene begünstigte Vermögen entfallende Erbschaftsteuer nicht mit dem verfügbaren Vermögen begleichen können, soll ihnen auf Antrag die darauf entfallende Erbschaftsteuer erlassen werden (Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG). Da die bestehende Verschonungsbedarfsprüfung verfahrensrechtlich lückenhaft war, hat der Gesetzgeber im Rahmen des „JStG 2018“ nachgebessert. » weiterlesen

BFH: Vormerkungsgesicherter Auflassungsanspruch nicht erbschaftsteuerbefreit

RA Dr. Marcus Niermann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Der BFH hat sich mit Urteil vom 29.11.2017 (II R 14/16, DB 2018 S. 873) zu der bislang ungeklärten Frage geäußert, ob die Erbschaftsteuerbefreiung für das Familienheim gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG auch auf einen vormerkungsgesicherten Auflassungsanspruch anwendbar ist. Nach ausführlicher Auseinandersetzung mit Wortlaut, Zweck und Systematik der Norm hat er dies letztlich verneint. Es handele sich allenfalls um einen rechtspolitischen Fehler, zu dessen Korrektur der Rechtsanwender nicht berufen sei. » weiterlesen