Steuerfreie Übertragung des „Familienheims“ – Vorsicht bei Übertragung „mehrerer Grundstücke“

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin bei Möhrle Happ Luther sowie Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV. e. V.), Hamburg

In der Praxis wird die Steuerbefreiung von der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer für das „Familienheim“ in zahlreichen Fällen in Anspruch genommen. Während bei Übertragungen zwischen Eheleuten/eingetragenen Ehepartnern auch eine lebzeitige Übertragung steuerbefreit möglich ist, ist die Übertragung des „Familienheims“ auf Kinder nur beim Erwerb von Todes wegen befreit, soweit die Wohnfläche 200 qm nicht übersteigt. Die zehnjährige Nachbehaltens- und Verwendungsfrist ist bei Übertragung in Folge des Versterbens einer Person zu beachten, ansonsten entfällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit in voller Höhe. Die Steuerbefreiung für das Familienheim bietet damit eine gute Möglichkeit Vermögen steuerfrei zu übertragen. Die damit verbundene Frage ist natürlich: Was ist eigentlich ein „Familienheim“ im erbschaftsteuerlichen Sinne? Welche Übertragungen fallen unter die genannte Steuerbefreiung? Hierzu hat der BFH mit seiner Entscheidung vom 23.02.2021 (II R 29/19) weitere Klarheit geschaffen. » weiterlesen

Erbschaftsteuer – DBA Deutschland/Schweden: Besteuerungsrecht für Schenkungen

StB/FBIntStR Erik Muscheites, Senior Associate bei POELLATH, Frankfurt/M.

Derzeit hat Deutschland lediglich sechs Abkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer abgeschlossen. Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit zur Anwendung von Abkommen auf diesem Gebiet sind daher selten. Mit Urteilen vom 5. August 2020 (Az. 7 K 2777/18, 7 K 2778/18 und 7 K 2779/18; Revisionen anhängig, BFH-Az. II R 28/20, II R 29/20 und II R 27/20) hat das FG Baden-Württemberg über die Zuweisung des Besteuerungsrechts für Schenkungen unter Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Schweden („DBA-S“) entschieden und dabei klargestellt, dass es zur Bestimmung der Ansässigkeit nicht darauf ankommt, ob eine Person in einem Vertragsstaat auch tatsächlich einer Besteuerung unterliegt. » weiterlesen

Begünstigungstransfer erfordert keine Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten

StB/Dipl.-Kfm. Ricardo Fischnaler, LL.M., Partner und Christoph Samen, LL.B., Professional bei der WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Köln.

Mit Urteil vom 21.04.2021 (4 K 1154/20 Erb) hat das FG Düsseldorf zu der Frage Stellung genommen, ob der Transfer einer Erbschaftsteuerbegünstigung auf einen Dritten grundsätzlich eine Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten voraussetzt. Entgegen der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung wurde diese Frage vom FG Düsseldorf verneint. » weiterlesen

Berechnung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung: Pflichtteilsanspruch ist zu berücksichtigen

RA Dr. Marcel Duplois, Associate bei POELLATH, Frankfurt/M.

Erwirbt ein Ehegatte durch den Tod seines Ehegatten Vermögen von Todes wegen, so gilt der Betrag, der dem Überlebenden als Zugewinnausgleich zusteht, nicht als erbschaftsteuerlich relevanter Erwerb (§ 5 Abs. 1 ErbStG). Auch wenn zivilrechtlich der Zugewinn nicht ausgeglichen wird, fingiert das Gesetz für die Berechnung der Erbschaftsteuer eine zivilrechtliche Ausgleichsforderung, die vom Wert des Erwerbs des überlebenden Ehegatten abgezogen wird. Dem überlebenden Ehegatten wird dadurch – vereinfacht gesprochen – ein zweiter Freibetrag in Höhe des ihm zustehenden Zugewinnausgleichs gewährt. Im Urteil vom 22.07.2020 – II R 42/18 hatte sich der BFH mit der Berechnung eines solchen Zugewinnausgleichs zu beschäftigen. Es ging um die Frage, wie ein Pflichtteilsanspruch, der dem Verstorbenen aus einem früheren Erbfall – dem Tod seiner Mutter – zustand, im Rahmen der Berechnung des Zugewinns zu berücksichtigen ist. » weiterlesen

Folgen der Corona-Maßnahmen für ererbtes oder geschenktes Betriebsvermögen

RA/FAStR/FAErbR Heiko Wunderlich ist Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte in München

Die Corona-Pandemie kann sich mittelbar auch auf die Inanspruchnahme der Betriebsvermögensbegünstigung im Erb- oder Schenkungsfall auswirken. Dann nämlich, wenn die vorausgesetzten Haltefristen oder die Lohnsummen nicht erreicht werden. Die Finanzbehörden haben sich bisher nur unzureichend dazu positioniert. » weiterlesen

Der König ist tot, lang lebe der König! – Zur Erbschaftsteuerpflicht ausländischer Staatsoberhäupter

RA Dr. Michael Tischendorf, Maître en droit, Associate bei POELLATH, München

Die Nachricht vom Tode Bhumibols des Großen dürfte bei den Beamten der bayerischen Finanzverwaltung für leuchtende Augen gesorgt haben. Als der damals amtierende König von Thailand am 13.10.2016 in Bangkok verstarb, soll sein Vermögen Schätzungen zufolge mehr als 30 Milliarden Euro betragen haben. Damit war er der mutmaßlich reichste Monarch der Welt. Der Erbe des Verstorbenen wiederum, Kronprinz Maha Vajiralongkorn, hatte kurz vor dem Tod seines Vaters eine Villa in Tutzing am Starnberger See erworben und dort möglicherweise auch einen Wohnsitz begründet. Sein Erbteil wurde damals in der internationalen Presse auf rund 10 Milliarden Euro geschätzt. » weiterlesen

Erbschaftsteuer: Wegfall des Verschonungsabschlags bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Personengesellschaft

StB/Dipl.-Kfm. Ricardo Fischnaler, LL.M. ist Partner und StB/Dipl.Kffr. Susanne Bings ist Director bei der WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH in Köln.

Mit Urteil vom 01.07.2020 (II R 19/18; inhaltsgleich II R 20/18) hat der BFH zu der Frage Stellung genommen, ob der Verschonungsabschlag gem. § 13a Abs. 1 ErbStG a.F. bereits bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Personengesellschaft innerhalb der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Behaltensfrist rückwirkend (anteilig) entfällt. Entgegen der zum Teil in der Literatur und von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung hat der BFH diese Frage verneint. » weiterlesen

Zum Erfordernis des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs für die Betriebsvermögensverschonung von „Wohnungsunternehmen“

RA Patrick Grzella ist Associate bei Taylor Wessing, Düsseldorf

Mit Urteil vom 25.06.2020 (3 K 13/20 F) hat das FG Münster zu der Frage Stellung genommen, wann der für die Betriebsvermögensverschonung eines sog. „Wohnungsunternehmens“ i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG erforderliche wirtschaftliche Geschäftsbetrieb vorliegt und einer Gesamtbetrachtung eine Absage erteilt. » weiterlesen