Das FG Münster hat mit jüngst veröffentlichtem Urteil vom 27.02.2020 (3 K 3593/16), soweit ersichtlich, als erstes Finanzgericht entschieden, dass eine lediglich vermögensverwaltend tätige Stiftung & Co. KG nicht nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägt ist, wenn eine Familienstiftung ausschließlich persönlich haftende und geschäftsführungsbefugte Komplementärin ist. Im konkreten Fall hatte dies zur Folge, dass die Kommanditanteile an der Stiftung & Co. KG mangels Betriebsvermögen nicht den erbschaftsteuerlichen Verschonungsregeln der §§ 13a, 13b ErbStG unterfielen. » weiterlesen