Mit Urteil vom 06.05.2021 (II R 1/19, DB 2021 S. 2809) hat der BFH zu der Frage Stellung genommen, ob die Übertragung von Privatvermögen von Todes wegen innerhalb des Zeitraums zwischen der Verabschiedung des ErbStAnpG 2016 vom 09.11.2016 und dessen rückwirkendem Inkrafttreten zum 01.07.2016 der Erbschaftsteuer unterliegt. Im Einklang mit der erstinstanzlichen Entscheidung des FG Köln und der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung wurde diese Frage vom II. Senat des BFH bejaht. Die Rückwirkung sei verfassungsrechtlich zulässig. » weiterlesen