Die Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 und ihre Auswirkungen

RA/FAStR Elke Volland, Rödl & Partner, Nürnberg

Das BMF hat am 20.12.2018 den lang erwarteten Entwurf der neuen Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 (ErbStRE 2019) veröffentlicht. Mit einem Inkrafttreten der Richtlinien wird im Frühsommer 2019 gerechnet. Der ErbStRE 2019 erläutert auf 98 Seiten die Auffassung der Finanzverwaltung zur einheitlichen Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts und der dazu notwendigen Regelungen des Bewertungsrechts. Für die Unternehmensnachfolge sind insbesondere die Ausführungen zur Besteuerung von Unternehmensvermögen nach den §§ 13a, 13b, 13c und 28a ErbStG relevant. Eine Mehrzahl der Änderungen ist zu Lasten der Steuerpflichtigen ausgefallen. Einige der für die Praxis wesentliche Änderungen werden nachfolgend aufgegriffen. » weiterlesen