Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz (AStG) in der Struktur eines Private Equity Fonds nimmt einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert ein. Dies liegt daran, dass die Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung bereits bei geringsten Beteiligungsquoten zur Anwendung kommen können – vorausgesetzt, die ausländische Zwischengesellschaft erzielt überwiegend passive Einkünfte. Soweit die Regelungen nach §§ 7 ff. AStG greifen, stellt sich unweigerlich die Frage nach der Art der Einkünfteermittlung. Die Antwort liefert § 10 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 AStG nach aktuellem und neuem Recht. » weiterlesen