Die Speicherung aller relevanten persönlichen Daten macht es möglich: Vielen Bundesländern werden Informationen über Steuersünder auf Datenträgern zum Kauf angeboten. Diese Informationen betreffen meist ausländische Schwarzkonten und sind regelmäßig von Bankmitarbeitern rechtswidrig – sei es unter Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen oder auch nur gegen arbeitsvertragliche Pflichten – erlangt. Wollen die Finanzbehörden diesen Informationen nachgehen, müssen sie einen Kaufpreis entrichten. In der Fachöffentlichkeit ist eine heftige Diskussion darüber entbrannt, ob die zuständigen Behörden solche Informationen käuflich erwerben dürfen. » weiterlesen