Wird der über die Solaranlage auf dem Dach des Einfamilienhauses erzeugte Strom zumindest in das allgemeine Stromnetz eingespeist, liegt auch bei sonst nur privat tätigen Personen eine nachhaltige Tätigkeit vor, die das Finanzamt der Unternehmereigenschaft zuordnet. Dies gilt auch dann, wenn der erzeugte Strom vom Hausbesitzer überwiegend nicht ins öffentliche Netz eingespeist, sondern intern privat für den eigenen Wohnbereich verbraucht wird. » weiterlesen