Besteuerung von Erträgen aus American Depositary Receipts („ADR“)

RA/StB Dr. Wilfried W. Krauß, Senior Manager bei PwC, Nürnberg

American Depositary Receipts („ADR“) sind von einer US-Depotbank emittierte und in US-Dollar notierte, zertifikatsähnliche Wertpapiere, die eine näher festgelegte Anzahl von Aktien einer außerhalb der USA ansässigen Aktiengesellschaft verbriefen. Die den ADR zugrunde liegenden Aktien werden bei einer Verwahrstelle der Depotbank („Custodian“), regelmäßig einer im Sitzstaat der referenzierenden Aktiengesellschaft ansässigen Tochtergesellschaft der Depotbank, hinterlegt. Zivilrechtliche Eigentümerin der Aktien soll nach den Depotverträgen regelmäßig die Depotbank sein. Deutschen und anderen außerhalb der USA ansässigen Aktiengesellschaften wird durch die Ausgabe von ADR der Zugang zu US-amerikanischen Börsen erleichtert. Durch eine besondere Form von ADR („Pre-Release ADR“ – häufig auch als sog. „Phantom-Aktien“ bezeichnet) soll aktuellen Berichten zufolge die unrechtmäßige Erstattung von Quellensteuer ermöglicht worden sein. Als unmittelbare Folge hat das BMF nun die Anforderungen zur Erteilung einer Steuerbescheinigung erhöht. » weiterlesen