Anfang Mai hat die Finanzverwaltung gut fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (sog. SEStEG) in einem ersten öffentlichen Entwurf eines Umwandlungssteuererlasses zu Zweifelsfragen auf knapp 180 Seiten Stellung genommen. Nur drei Wochen später flatterten bei den Verbänden weitere 15 Seiten zu den Zweifelsfragen zur Überführung und Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG aus Sicht der Finanzverwaltung mit der Bitte um Stellungnahme ein. Betrachtet man die Zeitdauer, die die Finanzverwaltung für die Erstellung der obigen Entwürfe benötigt hat, und vergleicht diese mit der Kommentierungsfrist von sechs Wochen nach Veröffentlichung des jeweiligen Entwurfs, so erscheint es schon fragwürdig, warum die Finanzverwaltung nur diese extrem kurze Frist zur Stellungnahme eingeräumt hat. Schließlich galt es, gut 200 Seiten (!) zur steuerlichen Behandlung von Umstrukturierungsvorgängen zu würdigen. » weiterlesen