Der internationale Informationsaustausch in Steuersachen wird das Besteuerungsverfahren in Deutschland und anderen Ländern in naher Zukunft revolutionieren. Aus der Anknüpfung der Ertragsteuern am Welteinkommen ergeben sich Informationsdefizite der Finanzbehörden bei Auslandssachverhalten, da die nationalen Ermittlungsmöglichkeiten im Regelfall an der Staatsgrenze enden. Angesichts einer zunehmenden Mobilität von Personen, Gütern und Kapital liegt es auf der Hand, dass die nationalen Steuerbehörden an Grenzen bei der Feststellung der steuerlich maßgebenden Sachverhalte stoßen. Die zwischenzeitlich geschaffenen Mitwirkungs- und Meldepflichten der Steuerpflichtigen bei Auslandsachverhalten (u.a. §§ 90 Abs. 2 und 3, 138 Abs. 2 AO, §§ 16, 17 AStG, § 30 Abs. 3 Satz 1 Hs. 2 ErbStG) haben nicht zu der gewünschten Beseitigung des Informationsnachteils des Fiskus geführt. Der unmittelbare Steuerdatenaustausch zwischen den Steuerbehörden einzelner Länder soll dem abhelfen. » weiterlesen