Von den vielfältigen Irrungen und Wirrungen, die die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel hervorgerufen hat (siehe Fischer, Steuerboard vom 15.01.2016), ist nun zumindest eine Frage praktisch geklärt. Der EuGH hat mit Urteil vom 19.12.2018 (Rs. C-374/17, RS1291575) zum Vorlagebeschluss des BFH vom 30.05.2017 (II R 62/14, DB 2017 S. 1368) Stellung genommen und entschieden, dass es sich bei der Konzernklausel des § 6a GrEStG nicht um eine Beilhilfe i.S.v. Art. 107 AEUV handelt. » weiterlesen
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EuGH-Vorlage zur Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter im Drittstaatenfall
Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen AStG ist immer wieder Gegenstand obergerichtlicher Rechtsstreitigkeiten. Dies belegt auch die Zahl der derzeit anhängigen Verfahren beim BFH zu diesem Themenkreis. So muss der BFH beispielsweise über die Frage der Vereinbarkeit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerungsregeln mit der unionsrechtlich garantierten Kapitalverkehrsfreiheit entscheiden (Az. I R 78/14, Mitteilung zum Verfahren vom 20.05.2015). In einem weiteren Verfahren wird der BFH darüber befinden müssen, unter welchen Voraussetzungen eine beherrschte Gesellschaft in ihrem Ansässigkeitsstaat einer „wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit“ i.S.v. § 8 Abs. 2 AStG nachgeht mit der Folge, dass von der Anwendung einer Hinzurechnungsbesteuerung abzusehen ist (Az. I R 94/15, Mitteilung zum Verfahren vom 20.06.2016; zur Vorinstanz vgl. Herrmann, Steuerboard vom 22.03.2016). Daneben hat der BFH mit Beschluss vom 12.10.2016 (I R 80/14, RS1232974) nun dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter in einem sog. Drittstaatenfall mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist. » weiterlesen
Gebot der Stunde nach EuGH-Urteil: Umsatzsteuerbefreiung für sämtliche Investmentvermögen
Am 09.12.2015 erging das mit Spannung erwartete EuGH-Urteil in der Rechtssache Fiscale Eenheid (Rs. C-595/13) zur Umsatzsteuerbefreiung für „die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solche definierten Sondervermögen“ gemäß der 6. Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL). Die erste, hier interessierende Vorlagefrage des niederländischen Gerichts betrifft die Reichweite der Definitionsbefugnis der Mitgliedstaaten hinsichtlich des Begriffs der umsatzsteuerbefreiten „Sondervermögen“ (in der englischen Fassung: special investment funds). Insoweit folgt der EuGH dem Schlussantrag der Generalanwältin vom 20.05.2015 (vgl. hierzu Bujotzek, Steuerboard vom 27.07.2015; zu der zweiten Vorlagefrage betreffend den Begriff „Verwaltung“ vgl. Fischer, Steuerboard vom 26.08.2015): Sämtliche Investitionsvehikel, die einer besonderen staatlichen Aufsicht unterworfen sind, sind „Sondervermögen“ im Sinne der unionsrechtlichen Umsatzsteuerbefreiung. Die Definitionsbefugnis der Mitgliedstaaten ist insoweit durch die Harmonisierung des Aufsichtsrechts überlagert. » weiterlesen
Verwaltung von Private Equity Fonds und anderen AIFs demnächst auch in Deutschland steuerfrei? (Rs. C-595/13, Fiscale Eehheid)
Anders als in den meisten europäischen Ländern unterliegt die Verwaltung von Private Equity Fonds und anderen Alternativen Investmentfonds (AIF) in Deutschland der Umsatzsteuer. Das liegt unter anderem daran, dass Deutschland die Umsatzsteuerbefreiung für „die Verwaltung von durch die Mitgliedsstaaten als solche definierten Sondervermögen” gemäß der 6. Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) sehr eng interpretiert. Gemäß der deutschen Umsetzungsnorm (§ 4 Nr. 8 Buchst. h UStG) ist nur die Verwaltung von „Investmentfonds“ (d.h. v.a. OGAW oder offene Immobilienfonds) umsatzsteuerfrei, nicht aber von Private Equity Fonds und anderen AIFs (sog. „Investitionsgesellschaften“), obwohl letztere ebenso wie Investmentfonds einer europaweit harmonisierten Regulierung unterliegen. » weiterlesen
Steuerbegünstigte Unternehmensnachfolge auch in Drittstaaten?
Diese Frage hat der BFH kürzlich (Beschluss vom 15. 12. 2010 – II R 63/09, DB 2011 S. 214) dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Der BFH äußert unter europarechtlichen Gesichtspunkten erhebliche Zweifel, ob eine erbschaftsteuerliche Ungleichbehandlung von Anteilen an Kapitalgesellschaften je nach deren Belegenheit innerhalb oder außerhalb der EU bzw. des EWR mit der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) vereinbar ist (vgl. Kessler, Steuerboard, DB0403646). » weiterlesen
Erben ohne Grenzen – Die Europarechtskonformität des deutschen Erbschaftssteuerrechts
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat erstmals 2003 in der Rechtssache Barbier (Rs. C 364-/01) erbschaftsteuerliche Regelungen am Maßstab der Kapitalverkehrsfreiheit gemessen. Durch die aktuelle Vorlage des BFH vom 15.12.2010 (II R 63/09, DB0402760) erhält der EuGH nun abermals Gelegenheit, zu dieser Frage Stellung zu beziehen und zugleich eine dogmatische Grundsatzfrage weiter aufzuarbeiten.
Die Rechtsachen Lidl Belgium und Krankenheim Wannsee: verschiedene Systeme, verschiedene Ergebnisse?
International existieren zwei grundlegend verschiedene Konzepte zur steuerlichen Behandlung der Verluste von ausländischen Betriebsstätten: Bis einschließlich 1998 konnten ausländische Betriebsstättenverluste beim deutschen Stammhaus temporär die inländische Bemessungsgrundlage mindern. Erzielte die ausländische Betriebsstätte später wieder Gewinne, erfolgte nach dem Gesetzeswortlaut eine Nachversteuerung durch Hinzurechnung der ausländischen Gewinne, was – nach Aussagen der Finanzverwaltung – in der Praxis allerdings nicht immer funktioniert haben soll. » weiterlesen
Spenden ohne Grenzen – Europäischer Gerichtshof öffnet die Grenzen für den Spendenabzug
Der europaweiten Förderung steuerbegünstigter Institutionen steht grds. nichts mehr im Weg. In der Rechtssache „Persche“ hat der EuGH den Weg für grenzüberschreitende Spenden frei gemacht. Hierfür musste der EuGH gleich an mehreren Gabelungen die Weichen richtig stellen. Schon die Eröffnung des Anwendungsbereichs war strittig. Der EuGH stellte jedoch klar, dass die Kapitalverkehrsfreiheit nicht nur grenzüberschreitende Investments mit Anlageabsicht, sondern auch Spenden schützt. Hergeleitet hat das Gericht dies aus dem Anhang zur Kapitalverkehrsrichtlinie 88/361/EWG, wonach auch Schenkungen und Stiftungen zum Kapitalverkehr zählen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine Geld- oder Sachspende handele.