Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft, die Deutschland durch Wegzug den Rücken kehren möchten, sehen sich der Gefahr einer Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) ausgesetzt. Bei Wegzügen in EU-/EWR-Staaten kommen im Grundsatz großzügige Stundungsregelungen zur Anwendung, nicht aber bei Wegzügen in Drittstaaten. Das FG Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 14.06.2017 (2 K 2413/15) dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob im Fall eines Wegzugs in die Schweiz nicht dieselben Stundungsregeln gelten müssen wie bei Wegzügen in EU-/EWR-Staaten. » weiterlesen