US-Unternehmen erfreuen sich seit Anfang 2018 unter anderem an der Senkung des US-Körperschaftsteuersatzes von 35 auf 21 Prozent und an der US-Steuerbefreiung von Dividenden aus ihren Tochtergesellschaften im US-Ausland. Die USA, größte Volkswirtschaft der Welt, ist nach den Wertungen des deutschen Außensteuerrechts nun ein potentielles Niedrigsteuerland. Dagegen kann dem ersten Anschein nach ein deutsches Unternehmen nicht mithalten. Denn die deutsche Ertragsteuerbelastung einer AG oder GmbH liegt inklusive der Gewerbesteuer bei circa 30 Prozent und bei einem mittelständischen Unternehmen – zum Beispiel in der Rechtsform der GmbH & Co. KG – werden im Spitzentarifbereich je nach Gewerbesteuerhebesatz sogar circa 55 Prozent erreicht. Die weiteren Unwägbarkeiten bei der Besteuerung von Zinsen, Mieten und Pachten im Bereich der Gewerbesteuer noch nicht einmal mit einbezogen. » weiterlesen
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US-Steuerreform: Anti-Missbrauchs-Gesetzgebung befeuert den realen Steuerwettbewerb – Deutschland gerät zunehmend ins Hintertreffen
Die Vereinigten Staaten von Amerika haben entschieden: Es soll zu einer Senkung der Körperschaftsteuer – der Federal Tax Rate – von 35% auf 21% kommen. Außerdem sollen im Ausland erzielte Gewinne in den USA künftig freigestellt werden. Die EU-Mitgliedstaaten reagieren leider halbherzig und falsch. » weiterlesen
Gemeinsame Körperschaftsteuer in Deutschland und Frankreich
Das deutsch-französische Gipfeltreffen zwischen Staatspräsident Sarkozy und Bundeskanzlerin Merkel am 16. 8. 2011 in Paris hat neben dem Vorschlag einer Finanztransaktionsteuer noch zu einer weiteren steuerlichen Verabredung geführt, die sehr bemerkenswert ist. Angestrebt werden soll die Einführung einer gemeinsamen Körperschaftsteuer in beiden Ländern in 2013. » weiterlesen
Die Grundsteuer ist reformbedürftig – aber wie?
Die Grundsteuer in Deutschland ist reformbedürftig. Hauptkritikpunkt ist der Bezug der Bemessungsgrundlage auf die Einheitswerte von 1964 (bzw. 1935 in den neuen Bundesländern). Der BFH hält in seiner Entscheidung vom 30. 6. 2010 (BFH-Urteil – II R 60/08, DB 2010 S. 1738) die über mehr als vier Jahrzehnte unveränderte Bewertung des Grundvermögens zumindest für Stichtage nach dem 1. 1. 2007 für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG an eine realitätsgerechte Bewertung. Ausdrücklich mahnt er die Anpassung der unterschiedlichen Wertansätze an. Gleichzeitig gilt die Neuberechnung der Einheitswerte in ihrer derzeitigen Form als kompliziert, streitanfällig und teuer, sodass eine umfassende Neukonzeption der Grundsteuer wahrscheinlich erscheint. » weiterlesen